Jugendschutz im Rundfunk

Die Aufsichtstätigkeit der KJM ist im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert. Sie umfasst Angebote privater Rundfunkanbieter sowie Angebote in Telemedien.
Dabei prüft die KJM nicht nur, ob Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen vorliegen. Gemäß dem System der "regulierten Selbstregulierung" erkennt sie außerdem Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle an, entscheidet über Ausnahmeanträge zu Zeitgrenzen und bestätigt Altersbewertungen. Darüber hinaus nimmt sie Stellung zu Indizierungsanträgen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und stellt selbst Indizierungsanträge bei der BzKJ. Im Bereich des technischen Jugendmedienschutzes bewertet die KJM unter anderem technische Mittel oder Altersverifikationssysteme und legt im Benehmen mit den anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen Kriterien für die Eignungsprüfung für Jugendschutzprogramme fest.