Lesebrille auf aufgeschlagenem Buch

Selbstkontrollen

Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle stärken die Eigenverantwortung der Rundfunk- und Internetanbieter und verbessern die Möglichkeiten der Vorabkontrolle. Die KJM erkennt solche Einrichtungen gemäß dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“ an und überprüft, ob sich deren Entscheidungen im Rahmen des rechtlichen Beurteilungsspielraums bewegen.

Wurde der Beurteilungsspielraum überschritten?

Überschreitet eine Freiwillige Selbstkontrolle die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums, kann die KJM aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn eine Selbstkontrolleinrichtung bei der Prüfung eines Falles Verfahrensfehler begangen oder sich nicht an die allgemein geltenden Bewertungsgrundsätze gehalten hat. Außerdem erstellt die KJM Satzungen und Richtlinien, die von den anerkannten Selbstkontrollen beachtet werden müssen, z. B. im Rundfunk zur Festlegung der Sendezeiten für Filme, zu Ausnahmen von Bewertungen durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder zur Verteilung der Prüfverfahren.

Anerkennung

Für die Anerkennung der Selbstkontrolleinrichtungen muss ein Antrag vorgelegt werden, zu dessen sorgfältiger Prüfung auch eine Anhörung der betroffenen Einrichtung gehört. Um die Anerkennung durch die KJM zu erhalten, müssen Organe der Freiwilligen Selbstkontrolle bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies sind etwa Vorgaben für die Entscheidungen der Prüfer, einen "wirksamen Kinder- und Jugendschutz" (§ 19 Abs. 3 Nr. 3 JMStV) zu gewährleisten oder ihre unabhängigen und sachkundigen Gutachter auch aus gesellschaftlichen Gruppen zu rekrutieren.

Welche Selbstkontrollen gibt es?

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) wurde von der KJM zum 1. August 2003 als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anerkannt. Mitglieder der FSF sind nahezu alle privaten Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch medienpädagogische Aktivitäten, Publikationen und Unterstützung von Forschungsarbeiten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern. Die Prüfausschüsse der FSF bestehen aus unabhängigen Fachleuten, die im Bereich der (Medien-) Pädagogik, der Psychologie oder der Jugendhilfe arbeiten und ehrenamtlich in den Ausschüssen tätig sind. Die Prüferinnen und Prüfer entscheiden vor der Ausstrahlung von Fernsehprogrammen über die sachgerechte Programmierung.

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) ist am 23. November 2004 von der KJM anerkannt worden. Bei Telemedien kommt das Modell der regulierten Selbstregulierung auf andere Weise zur Geltung als im Fernsehen. Es ist geprägt von der Schnelllebigkeit des Mediums Internet. Eine Prüfung von Internetseiten im Vorfeld der Verbreitung ist nicht vorgesehen. Unter den FSM-Mitgliedern sind eine Reihe namhafter deutscher Internetanbieter und -unternehmen. Allerdings ist aufgrund der Vielzahl und Heterogenität von Internetanbietern in Deutschland nicht davon auszugehen, dass jemals eine Mitgliedschaft alle Anbieter jugendschutzrelevanter Telemedien in einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung erreicht werden kann. Nicht-Mitglieder werden von dem Modell der regulierten Selbstregulierung nicht erfasst. Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet wird deshalb immer auch eine starke Medienaufsicht erforderlich sein.

Im September 2011 hat die KJM die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware (USK) als neue Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach dem JMStV anerkannt. Die USK mit Sitz in Berlin führt auf Antrag Prüfungen von Video- und Computerspielen und sonstigen Spielprogrammen durch, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung vorgesehen sind. Ihr Träger ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware GmbH.

Auch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) wurde im September 2011 als neue Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach dem JMStV anerkannt. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) erteilt die Altersfreigaben für Filme, Videokassetten und vergleichbare Bildträger (DVD, CD-ROM, Laser-Disc u.ä.), die in der Bundesrepublik Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind. Eine Vorlagepflicht bei der FSK besteht nicht, allerdings haben die in der SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.) zusammengeschlossenen Wirtschaftsverbände ihre Mitglieder verpflichtet, nur von der FSK geprüfte Produkte öffentlich anzubieten.