Mensch am Computer

Unzulässige Inhalte

Unzulässige Angebote dürfen in Rundfunk und Telemedien grundsätzlich nicht verbreitet werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme.

Altersverifikationssysteme

Einige unzulässige Inhalte dürfen in Telemedien dann verbreitet werden, wenn durch geschlossene Benutzergruppen sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche nicht auf sie zugreifen können. Das Schutzniveau bei diesen sogenannten „relativ unzulässigen Inhalten“ liegt also deutlich höher als bei entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten. Geschlossene Benutzergruppen können Anbieter durch den Einsatz von Altersverifikationssystemen herstellen.

Pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte dürfen im Internet nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen gewährleistet, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden so genannte Altersverifikationssysteme (AV-Systeme) bzw. Altersprüfsysteme eingesetzt.

Die Anforderungen an solche AV-Systeme sind wesentlich höher als die Anforderungen an technische Mittel für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote: Sie müssen gewährleisten, dass eine Volljährigkeitsprüfung über eine persönliche Identifizierung erfolgt und beim einzelnen Nutzungsvorgang nur identifizierte und altersgeprüfte Personen Zugang erhalten.

Eckpunkte

Frau hantiert mit Laptop und Smartphone

Gemäß den Eckpunkten der KJM ist Altersverifikation für geschlossene Benutzergruppen durch zwei miteinander verbundene Schritte sicherzustellen:

  1. durch eine zumindest einmalige Identifizierung (Volljährigkeitsprüfung), die grundsätzlich über persönlichen oder vorgelagerten Kontakt erfolgen muss. Voraussetzung für eine verlässliche Volljährigkeitsprüfung ist dabei die persönliche Identifizierung von natürlichen Personen inklusive Überprüfung ihres Alters. Die persönliche Identifizierung ist notwendig, damit Fälschungs- und Umgehungsrisiken möglichst vermieden werden.
  2. durch Authen­tifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang. Die Authentifizierung dient der Sicherstellung, dass nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen erhält, und soll die Weitergabe von Zugangsberechtigungen an unautorisierte Dritte erschweren.

Details dazu entnehmen Sie bitte den Kriterien zur Bewertung von Konzepten für Altersverifikationssysteme (AVS-Raster).

Verfahren der Positivbewertung

Der JMStV enthält kein Anerkennungsverfahren für geschlossene Benutzergruppen oder AV-Systeme. Daher hat die KJM ein Verfahren der Positivbewertung entwickelt und bewertet auf Anfrage von Unternehmen oder Anbietern entsprechende Konzepte. Dies dient der Verbesserung des Jugendschutzes im Internet und ist gleichzeitig ein Service für die Anbieter für mehr Rechts- und Planungssicherheit.

Die Hauptverantwortung für die JMStV-konforme Gestaltung eines Internetangebots liegt aber beim Inhalteanbieter. Er muss sicherstellen, dass pornografische und bestimmte andere jugendgefährdende Inhalte in seinem Angebot nur für Erwachsene zugänglich sind (geschlossene Benutzergruppen). Er kann sich dabei technischer Jugendschutz-Konzepte bedienen, die die KJM bereits positiv bewertet hat. Positivbewertungen können von der KJM im Rahmen von Pressemitteilungen veröffentlicht werden.

Bewertung durch die KJM

Die KJM bewertet sowohl Konzepte für Gesamtlösungen als auch für Teillösungen (Module) für geschlossene Benutzergruppen.

Die KJM bewertet ausschließlich Konzepte. Für die aufsichtsrechtliche Beurteilung ist die Umsetzung der geschlossenen Benutzergruppen in der Praxis entscheidend.

Das AVS-Raster der KJM spezifiziert die Anforderungen der KJM. Es dient dazu, die Entscheidungsprozesse der KJM bei der Bewertung transparent zu machen und Standards zu definieren.

Datenbank Altersverifikationssysteme

  • Veriff Inc.: „Veriff“

    Mai 2021 Altersverifikationssysteme (Gesamtkonzept) / unzulässige Inhalte

    Das System „Veriff“ der Veriff Inc ist ein vollständiges Konzept für ein AVS. Das vorgelegte Konzept erfüllt sowohl auf der Ebene der Identifizierung als auch auf der Ebene der Authentifizierung die Anforderungen der KJM.

    Bei dem System „Veriff“ handelt es sich um ein Identifizierungskonzept, welches eine Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments in Verbindung mit einer Videoidentifizierung ermöglicht.

    Die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt mittels biometrischer Daten, also der Gesichtserkennung des Nutzers, und Vergleich mit dem im Rahmen der Identifizierung gespeicherten Referenzdatensatzes des Gesichts des Nutzers (biometrische Authentifizierung).

    (Entscheidung der KJM vom Mai 2021)