Little People, Big Data: Welchen Schutz benötigen Daten von Kindern und Jugendlichen im Netz?

KJM-Panel bei den Medientagen München diskutiert über Anbieterverantwortung beim Thema Datenschutz

Brauchen die Daten von Kindern und Jugendlichen im Netz besonderen Schutz? Welche Auswirkungen haben die Regelungen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung? Wie kann man den Jugendmedienschutz in die Betrachtung einbeziehen? Über diese und weitere Fragen haben die Teilnehmerinnen am heutigen Panel der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anlässlich der Medientage München diskutiert. Die Debatte stand unter dem Titel „Little People, Big Data: Welchen Schutz benötigen Daten von Kindern und Jugendlichen im Netz“.

Kristin Benedikt, Leiterin des Referats „Internet, Telemedien, Apps, Branchenverzeichnisse“ beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, führte in ihrer Keynote in das Thema Datenschutz ein. Sie betonte, die neuen Datenschutzbestimmungen müssten verständlich gestaltet werden. Unternehmen hielten durch die Aufzeichnung von Daten der Nutzer eine erhebliche Macht und stünden deshalb in der Pflicht, entsprechend darüber zu informieren. Den Verbrauchern dagegen müsse klar sein, dass sie im Netz für die Nutzung von kostenfreien Diensten mit ihren persönlichen Daten bezahlten. Gerade bei Kindern und Jugendlichen sei dies aufgrund ihres Alters oft nicht der Fall, weshalb man in der Datenschutz-Grundverordnung nun gegengesteuert habe. So solle beispielsweise eine Einwilligung der Eltern für unter 16-Jährige eingeführt werden.

Bei der anschließenden Podiumsdiskussion wiesen die Teilnehmerinnen darauf hin, dass einerseits die Verantwortung der Anbieter gestärkt werden müsse. Darüber hinaus sei aber auch die gesamte Gesellschaft bei dem Thema gefragt.

Mechthild Appelhoff, Leiterin der Abteilung „Förderung“ / Projektleitung „klicksafe“ in der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, wies darauf hin, dass der Dreiklang aus Datenschutz, Jugendmedienschutz und Medienkompetenz wichtig sei. Nur im Zusammenspiel aller drei Faktoren könne ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz erreicht werden. Man müsse Kinder und Jugendliche dort begleiten, wo sie sich im Netz aufhielten und die jeweiligen Risiken identifizieren und adressieren. Im Bereich der Medienkompetenzförderung hätten die Landesmedienanstalten bereits sehr gute Projekte, wie beispielsweise „klicksafe“, initiiert. Andererseits müsse man auch verstärkt auf die Verantwortung der Anbieter setzen. Diese würden mit der neuen Verordnung dazu verpflichtet, die Interessen von Kindern und Jugendlichen beim Datenschutz verstärkt zu berücksichtigen.

Luise Schmidt, Referentin Kultur und Medien, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. betonte, man müsse bei allen Maßnahmen auch die Perspektive der Kinder und Jugendlichen als betroffene Zielgruppe mit in die Erwägungen einbeziehen. Diese wüssten oft am besten, was für sie geeignet sei. Auch müsse man im Netz dort ansetzen, wo Kinder und Jugendliche surften, und diese Dienste und Plattformen wie z. B. YouTube so zu gestalten, dass diese für Minderjährige geeignet seien ohne ihre Teilhabe einzuschränken. Sie verglich diese Maßnahmen mit Sicherungsmaßnahmen im Straßenverkehr, wo man auch Ampeln an besonders gefährlichen Stellen aufstelle.

Kristin Benedikt forderte eine nutzerfreundlichere Gestaltung der Datenschutzrichtlinien und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie schlug vor, die Unternehmen sollten über den Einsatz von Symbolen und Icons nachdenken. Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes bestehe nämlich der dringende Bedarf, viele AGBs präziser, kürzer und verständlicher zu formulieren. Unternehmen trauten sich oft nicht, diese in einem weniger juristischen Deutsch zu verfassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

Sabine Frank, Bereichsleiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz bei Google Germany, brachte die Perspektive der Wirtschaft in die Diskussion mit ein. Es gebe bereits viele Dienste wie Google Plus, die der Zielgruppe der 13 bis 18-Jährigen Hinweise gäben, wie man sich im Netz sicher verhalten könne. So erhielte diese Gruppe gezielte Sicherheitsfragen, ob beispielsweise ein Posting nun wirklich beabsichtigt sei oder nicht. Auch habe man bei Google die Möglichkeit, Datenschutzbestimmungen im Datenschutzcenter einzusehen bzw. über Mouse-Over Erklärungen weiter präzisieren zu lassen. Für Google Dienste könne man in dem Service „Mein Konto“, das bereits von über einer Milliarde Nutzer genutzt würde, gezielte Einstellungen u. a. zum Schutz eigener Daten vornehmen. Sie forderte jedoch, die geplante Regelung praxisnah zu gestalten. Eine generelle Elterneinwilligung bei unter 16-Jährigen lehnte sie als zu lebensfern ab.

Abschließend waren sich die Teilnehmerinnen einig, dass es sich beim Thema Datenschutz in Bezug auf Kinder und Jugendliche um ein gesamtgesellschaftlich relevantes Feld handle, das alle Akteure gemeinsam im regelmäßigen Dialog und Austausch angehen und weiter im Blick behalten müssten.

Moderiert wurde die Runde von Isabell Rausch-Jarolimek, Bereichsleiterin Jugendmedienschutz, Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten.