KJM | 17/2017 |

„WebID DIMOCO MOBILE AVS“: KJM bewertet weiteres Konzept zur Altersverifikation positiv

System als vollständiges AVS im Sinne des JMStV geeignet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das System „WebID DIMOCO MOBILE AVS“ der DIMOCO Europe GmbH als eine weitere Lösung zur Altersverifikation (AVS-Konzept) für geschlossene Benutzergruppen in Telemedien positiv bewertet. Bei dem System handelt es sich um ein vollständiges Konzept für ein AVS.

Möchte ein Endkunde online Inhalte erwerben, die für Erwachsene gekennzeichnet sind, erfolgt die Identifizierung in zwei Schritten. Zunächst wird der Kunde aufgefordert, seine Handynummer mittels eines SMS-TAN-Verfahrens zu verifizieren. Der eigentliche Identifikationsprozess erfolgt anschließend unter Verwendung des Systems „WebID Identify & Age Check – Verfahren zur Identitätsprüfung und Altersverifikation“ der WebID Solutions GmbH. Dieses System hat die KJM bereits im April 2015 als eine Teillösung für eine geschlossene Benutzergruppe auf der Stufe der Identifizierung positiv bewertet. Nach erfolgreicher Identifizierung wird der Endkunde zurück auf die eigentliche Website geleitet und erhält eine TAN per SMS, um den Kauf mit der Handynummer abschließen zu können.

Hat sich der Endkunde bereits registriert und identifiziert, kann er sich mittels des „WebID DIMOCO MOBILE AVS“ für wiederholte Nutzungsvorgänge authentifizieren. Dazu findet zunächst eine Überprüfung des Geburtsdatums des Kunden sowie – wieder mittels eines SMS-TAN-Verfahrens – seiner Handynummer statt. Stimmen Nummer und Geburtsdatum überein, erhält der Kunde erneut eine TAN per SMS, mit der er den Zahlungsvorgang abschließen kann.

Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet. Der Inhalte-Anbieter hat in eigener Verantwortung zusätzliche Sicherungspflichten (wie z. B. Backdoorschutz, Time-Out nach bestimmter Idle-Time, zeitliche Begrenzung einer Sitzung) zu implementieren.

Damit gibt es nun 45 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Module für AV-Systeme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen.

Hintergrund: Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

 

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