KJM | 18/2020 |

„Onfido“: KJM bewertet weiteres Konzept zur Altersverifikation positiv

System der Onfido Ltd. als Gesamtlösung eines AVS im Sinne des JMStV geeignet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das System „Onfido“ der Onfido Ltd. als eine weitere Lösung zur Altersverifikation (AVS-Konzept) in Telemedien positiv bewertet. Das vorgelegte Konzept ist eine Gesamtlösung, die eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglicht.

Eine Person, die sich mittels „Onfido“ als Dienstleister zur Nutzung von Onlinediensten Dritter identifizieren möchte, kann mit der entsprechenden App Bilder ihres Ausweisdokuments sowie ein Live-Selfievideo oder -Bild erstellen. Diese Aufnahmen werden an einen Server der Onfido Ltd. gesendet, und mit Hilfe eines hybriden Ansatzes, der künstliche Intelligenz und erfahrene menschliche Analysten kombiniert, auf Echtheit geprüft. Die Prüfung erfolgt automatisiert und beinhaltet Sicherheits-Checks, um Betrugsversuche zu verhindern. Der anschließende biometrische Abgleich des Fotos auf dem Ausweisdokument mit dem Selfie-Bild oder der Live-Aufnahme des Gesichts der zu identifizierenden Person wird ebenfalls automatisiert durchgeführt. Auch die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt mittels biometrischer Daten.

Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „Onfido“ der Onfido Ltd. in der vorgelegten Version und unter der Maßgabe, dass in Deutschland ein Mindestalter von 18 Jahren festgelegt wird, als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

Damit gibt es nun 54 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Module für AV-Systeme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen.

Hintergrund: Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden kann gemäß dem „AVS-Raster“ der KJM (gültig seit dem 11.12.2019) abgesehen werden, wenn die Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments erfolgt.

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