KJM | 04/2019 |

Vorläufige Anordnung zur Indizierung des Online-Spiels „Rape Day“

Auf Antrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in ihrer Sitzung vom 19. März 2019 das Online-Spiel „Rape Day“ indiziert. Die Entscheidung erging im Eilverfahren.

Das Spiel wurde am 14. März 2019 veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte „Graphic Novel“, eine vom Spieler durch Entscheidungen beinflussbare Geschichte. Der Spieler schlüpft in die Rolle eines brutalen Vergewaltigers, der nach einer „Zombie-Apokalypse“ den hierdurch entstandenen rechtsfreien Raum nutzt, um zu morden und Frauen zu vergewaltigen.

Nach Einschätzung des Gremiums ist der Inhalt des Spiels nicht nur jugendgefährdend, sondern erfüllt aufgrund der dargestellten Vergewaltigungen und Sexualmorde auch den Straftatbestand der Gewaltpornografie nach § 184a Strafgesetzbuch (StGB). Die BPjM wird daher gemäß § 24 Abs. 4 S.1 Jugendschutzgesetz (JuSchG) die zuständige Staatsanwaltschaft in Kenntnis setzen.

Die Indizierung bewirkt, dass nach deutschem Recht Internetangebote unzulässig sind, die mit dem indizierten Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, § 4 Abs. 1 Nr. 11 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Eine Online-Verbreitung des Spiels darf somit von Deutschland aus, unbeschadet weiterer strafrechtlicher Verbotsnormen, nicht erfolgen. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen kann. Für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Internet sorgt die KJM.

Hintergrund:

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dienstsitz ist Bonn. Sie ist zuständig für die Indizierung von Träger- und Telemedien mit jugendgefährdendem Inhalt. Rechtsgrundlage ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet. Aufgabe der KJM im Speziellen ist die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).

Bei der Indizierung von Telemedien arbeiten BPjM und KJM eng zusammen. Die BPjM übermittelt der KJM alle Anträge zur Indizierung von Internetangeboten, die sie von antragsberechtigten Stellen erhält. Die KJM prüft die Angebote und gibt Stellungnahmen ab. Die BPjM berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die Bewertung der KJM maßgeblich. Die KJM ist auch selbst berechtigt, die Indizierung von Internetangeboten bei der BPjM zu beantragen. In der Regel nimmt die BPjM das Angebot auf Antrag der KJM in die Liste der jugendgefährdenden Medien auf. BPjM und KJM haben eine gemeinsame Spruchpraxis.

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