KJM | 02/2020 |

Massive Verbreitung antisemitischer Hassrede auf jugendaffinen Plattformen

Bericht „Antisemitismus online 2.0“ von jugendschutz.net veröffentlicht

Für Kinder und Jugendliche besteht auf Social-Media-Plattformen ein hohes Konfrontationsrisiko, mit antisemitischen Inhalten in Kontakt zu kommen. Dies ist das Ergebnis einer Schwerpunktrecherche von jugendschutz.net für die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). jugendschutz.net, das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet nahm dafür hochfrequente, reichweitenstarke Beiträge auf den jugendaffinen Plattformen YouTube, Instagram, Twitter und Facebook in den Blick. Bei den festgestellten Verstößen handelte es sich in der Regel um volksverhetzende oder den Holocaust leugnende Inhalte sowie bildliche Darstellungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

„Strafbare Hassrede im Netz darf nicht hingenommen werden“ sagt Dr. Marc Jan Eumann, der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). „Gegen Verantwortliche aus Deutschland ermitteln Staatsanwaltschaft und Landesmedienanstalten. Die Anonymität der Täter erschwert oft die Verfolgung von Verstößen im Netz. Die KJM steht daher auch in intensivem Austausch mit den großen Plattformen und wirkt auf einen größeren Schutz junger Internetnutzerinnen und -nutzer hin.“

„Junge User müssen in puncto Medienkompetenz unterstützt und für Hetze im Netz sensibilisiert werden“ betont Jochen Fasco. Fasco wurde im Januar 2020 von der KJM zu ihrem ersten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. „Durch die Nutzung von Social Media sind sie Agitationen wie der Leugnung des Holocausts oder unverhohlenen Gewaltaufrufen gegen Jüdinnen und Juden ständig ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, dass sie die Gefahren im Netz erkennen und extremistischer Propaganda selbstbewusst entgegentreten können.“.

Im Rahmen der Recherche waren rund 5.000 Profile, Beiträge und Videos sowie 100.000 Kommentare von jugendschutz.net gesichtet und zahlreiche antisemitische Inhalte und Aussagen festgestellt worden. Vier Angebote wurden von jugendschutz.net an die Kommission für Jugendmedienschutz zur Einleitung eines Prüfverfahrens übermittelt. In 18 Fällen hat die KJM ein Indizierungsverfahren bei der BPjM angeregt.
Der Bericht steht unter https://www.jugendschutz.net/fileadmin/download/pdf/Report_Antisemitismus_online_2.0.pdf zum Download bereit. Die Untersuchung dockt an eine vorangegangene Recherche an, die explizit antisemitische Onlinepropaganda rechtsextremer wie islamistischer Gruppierungen untersucht hatte.

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.

Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

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