KJM | 08/2019 |

KJM bedauert Entscheidung des VG Berlin im Eilverfahren zu "JusProg"

Bedeutung des Jugendschutzes nicht ausreichend gewürdigt

Die KJM bedauert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin im Eilverfahren zum Jugendschutzprogramm "JusProg". Das Gericht hat heute die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung der KJM gegen die Anerkennung von JusProg aufgehoben.

Die KJM ist nach wie vor der Auffassung, dass der Gesetzgeber ein übergreifendes Schutzkonzept intendiert hat und kritisiert, dass das Programm "JusProg" nicht plattform- und geräteübergreifend funktioniert. "Die Entscheidung des Gerichts und die damit verbundene aufschiebende Wirkung der Klage hat nun zur Folge, dass Telemedienanbieter bis auf Weiteres umfassend privilegiert bleiben, obwohl kein wirksamer Schutz der Kinder und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten besteht," so Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der KJM. "Diese Diskrepanz ist selbst dem Gericht nicht entgangen. Umso enttäuschender ist es, dass die Bedeutung des Jugendschutzes im Eilverfahren nicht ausreichend gewürdigt worden ist."

Die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg prüft nun die Entscheidung des Gerichts und ein mögliches Einlegen von Rechtsmitteln im Eilverfahren.

Hintergrundinformationen zur Entscheidung der KJM über das Jugendschutzprogramms "JusProg" finden Sie hier.

Pressemitteilungen - Archiv

Pressemitteilungen 2023

Pressemitteilungen 2022

Pressemitteilungen 2021

Pressemitteilungen 2020

Pressemitteilungen 2019

Pressemitteilungen 2018

Pressemitteilungen 2017

Pressemitteilungen 2016

Pressemitteilungen 2015

Pressemitteilungen 2014

Pressemitteilungen 2013

Pressemitteilungen 2012

Pressemitteilungen 2011

Pressemitteilungen 2010

Pressemitteilungen 2009

Pressemitteilungen 2008

Pressemitteilungen 2007

Pressemitteilungen 2006

Pressemitteilungen 2005

Pressemitteilungen 2004

Pressemitteilungen 2003

RSS Feed