KJM befürwortet gesellschaftspolitische Diskussion
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mehrere Folgen der 13. Staffel von „Germany‘s Next Topmodel“ (GNTM) geprüft und dabei keine Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags festgestellt.
Das Format GNTM steht seit Beginn seiner Ausstrahlung im Fokus der Medienaufsicht. Grund dafür sind unter anderem Programmbeschwerden, die sich regelmäßig auf das durch die Sendung vermittelte Schönheitsideal und die vermeintlich missachteten Persönlichkeitsrechte der Teilnehmerinnen beziehen.
Zwar sind Elemente problematischer Rollenbilder und Schönheitsideale sowie sich daraus ableitender Handlungsmuster dem Format GNTM durchaus immanent. Um die Wirkung der Sendung auf die zu berücksichtigende Altersgruppe (hier ab 12 Jahre) zu beurteilen, müssen aber stets Kontext, Intention, Intensität und Ausprägung des Angebots beachtet werden. Vor diesem Hintergrund kam die KJM zu dem Schluss, dass die geprüften Folgen in der Gesamtbetrachtung den Zuschauenden ausreichend Möglichkeiten zur Distanzierung und Relativierung bieten. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen ist daher zu verneinen.
Die KJM weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die durch die Sendung vermittelten Schönheitsideale und die damit einhergehenden Anforderungen an die Kandidatinnen nicht gänzlich unbedenklich sind. „Seit seiner ersten Ausstrahlung wird GNTM von öffentlicher Kritik in Bezug auf Aspekte des Jugendmedienschutzes begleitet“, sagt der KJM-Vorsitzende Dr. Wolfgang Kreißig. Auch wenn das Format nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoße, sei die gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit Themen wie Schönheitsideale oder Sexismus und deren Wirkung auf Heranwachsende von großer Bedeutung. „Solche Debatten sind wichtig, weil sie der jungen Zielgruppe Anlässe und Anhaltspunkte bieten, das Gezeigte individuell einzuordnen“, so Dr. Kreißig.