KJM | 04/2020 |

Erstmals Module zur Altersverifikation mit automatisierter Identifizierung positiv bewertet

„IDnow AutoIdent“ und „WebID AVS“ als Teillösungen eines AVS im Sinne des JMStV geeignet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat erstmals Module zur Altersverifikation (AVS-Modul) mit automatisierter Identifizierung positiv bewertet. Das System „IDnow AutoIdent“ der IDnow GmbH sowie das System „WebID AVS“ der WebID Solutions GmbH sind Teillösungen zur Altersverifikation für geschlossene Benutzergruppen, die eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglichen.

Entscheidet sich ein Nutzer im Zuge einer Altersverifikation für die Verwendung von „IDnow AutoIdent“, werden die relevanten Daten wie Name, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse an IDnow übertragen. Der Identifizierungsvorgang wird in der IDnow-App gestartet, die den Nutzer im ersten Schritt dazu auffordert, die Vorderseite seines Ausweisdokuments vor die Smartphone-Kamera in das angezeigte Fenster zu halten. Die App erkennt den Typ des Ausweisdokuments, liest die Daten aus, erstellt Fotoaufnahmen des Dokuments und speichert die Daten. Gleiches geschieht mit der Rückseite des Dokuments. „IDnow AutoIdent“ ermittelt, ob die Rückseite zur Vorderseite passt und überprüft die Sicherheitsmerkmale des Dokuments. Dazu muss der Nutzer das Ausweisdokument mit der Smartphone-Kamera filmen und es dabei kippen. Danach erfolgt der automatische Gesichtsvergleich zwischen dem Foto auf dem Dokument und dem Nutzer vor der Smartphone-Kamera. Zu diesem Zweck erstellt „IDnow AutoIdent“ Aufnahmen des Gesichts aus verschiedenen Perspektiven. Die IDnow Technologie nutzt eine KI-basierte, dynamische Bildanalyse, um die Videoaufnahmen des Ausweisdokuments analysieren. Das System funktioniert neben der App auch über einen Browser.

Möchte der Nutzer sich mit „WebID AVS“ für einen Kauf oder eine Dienstleistung identifizieren, werden die relevanten Daten mit Start des Identifizierungsprozesses an „WebID AVS“ übergeben und der Nutzer kann die Identifikation direkt aus der Anwendung des Auftraggebers starten. Mit „WebID AVS“ nimmt der Nutzer zunächst Fotos des Ausweisdokuments und seines Gesichts auf. Der vollautomatische Prozess vergleicht die übertragenen Benutzerdaten mit den Daten auf dem Ausweisdokument. Zusätzlich wird überprüft, ob es sich um ein gültiges Ausweisdokument handelt. Es erfolgt ein biometrischer Abgleich des Nutzerportraits mit dem Foto des Ausweisdokuments. Abschließend erfolgt die „Lebendkontrolle“, für die die zu identifizierende Person eine von der Software vorgegebene Bewegung ausführt. Anhand der Bewegung überprüft das System, ob es sich um eine reale Person handelt.

Die KJM kam nach Prüfung der Konzepte zu dem Ergebnis, dass die Systeme „IDnow AutoIdent“ der IDnow GmbH und „WebID AVS“ der WebID Solutions GmbH in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als Modul auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet sind.

Damit gibt es nun 49 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Module für AV-Systeme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen.


Hintergrund: Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden kann gemäß des „AVS-Rasters“ der KJM (gültig seit dem 11.12.2019) abgesehen werden, wenn die Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments erfolgt.

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