KJM | 22/2020 |

„auXenticate“: KJM bewertet weiteres Konzept zur Altersverifikation positiv

System der Node A Consulting GmbH als Gesamtlösung eines AVS im Sinne des JMStV geeignet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat eine weitere Lösung zur Altersverifikation (AVS-Konzept) positiv bewertet. Das System „auXenticate“ der Node A Consulting GmbH ist eine Gesamtlösung zur Altersverifikation für geschlossene Benutzergruppen. Das vorgelegte Konzept erfüllt sowohl auf der Ebene der Identifizierung als auch auf der Ebene der Authentifizierung die Anforderungen der KJM.

Möchte ein Nutzer das System „auXenticate“ für eine Altersverifikation nutzen, muss er sich zunächst mit der auXenticate App identifizieren: Der Nutzer gibt seine persönlichen Daten in die App ein, die diese Daten sicher speichert und eine AppID generiert. Diese ID ist fest mit der Installation auf dem Smartphone verbunden und stellt somit sicher, dass die App weder auf ein anderes Gerät verschoben noch auf verschiedene Geräte dupliziert werden kann. Die App überprüft zudem die Daten des Nutzer mittels einschlägiger, sicherer Authentifizierungsverfahren. Hierbei kommen ausschließlich bereits positiv bewertete Verfahren zum Einsatz. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Nutzer zum einen mit der App einen Registrierungscode scannen, den er per Mail zugesendet bekommt, und zum anderen die Registrierungs-PIN eingeben, die er per SMS erhält. Die jeweilige Authentifizierung erfolgt entweder durch das Einscannen eines QR-Codes, der dem Angebot vorgeschaltet ist, für das eine Altersverifikation erfolgen soll, oder durch die App, wenn das Angebot auf dem Smartphone selbst genutzt wird. Durch den Scan bzw. durch Öffnen des Angebots mittels der App wird automatisch eine Altersüberprüfung durchgeführt.

Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu dem Ergebnis, dass das System „auXenticate“ der Node A Consulting GmbH in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

Damit gibt es nun 58 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Module für AV-Systeme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen.

Hintergrund: Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

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