Glossar: Eine Lupe aufgestellt auf einem aufgeschlagenen Buch, das seitlich auf einem Tisch liegt. Der Hintergrund ist grün und verzerrt.

Glossar

Pornografie

Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Pornografie folgendermaßen: »Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt.« Unterschieden wird zwischen »harter« Pornografie als Oberbegriff für Kinder-, Tier- und Gewaltpornografie und »einfacher« Pornografie.

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