Glossar: Eine Lupe aufgestellt auf einem aufgeschlagenen Buch, das seitlich auf einem Tisch liegt. Der Hintergrund ist grün und verzerrt.

Glossar

Gewaltverherrlichung

Der Begriff der Gewaltverherrlichung ist gesetzlich nicht definiert; der Straftatbestand des § 131 StGB spricht lediglich von "Gewaltdarstellung". Strafbar ist danach das Zugänglichmachen von Darstellungen, "die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt".

Zum Glossar