Glossar: Eine Lupe aufgestellt auf einem aufgeschlagenen Buch, das seitlich auf einem Tisch liegt. Der Hintergrund ist grün und verzerrt.

Glossar

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK und FSKonline)

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) erteilt die Altersfreigaben für Filme, Videokassetten und vergleichbare Bildträger (DVD, CD-ROM, Laser-Disc u.ä.), die in der Bundesrepublik Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind. Eine Vorlagepflicht bei der FSK besteht nicht, allerdings haben die in der SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.) zusammengeschlossenen Wirtschaftsverbände ihre Mitglieder verpflichtet, nur von der FSK geprüfte Produkte öffentlich anzubieten. 

Die FSK wurde 1949 zunächst als Institution zur Begutachtung von Kinofilmen auf mögliche nationalsozialistische Inhalte gegründet. Bald wurden auf freiwilliger Basis Alterseinstufungen für Kinofilme vorgenommen, die mit Inkrafttreten des Gesetzes Jugendschutzgesetzes als Altersfreigaben gesetzlich vorgeschrieben wurden. Alle für eine Vermarktung bestimmten Produkte dieser Art, die nicht der FSK vorgelegt werden, dürfen nur an Erwachsene weitergegeben werden. Seit 1985 werden auch Videos, Bildplatten und vergleichbare Bildträger vorgelegt.

Im September 2011 hat die KJM FSK.online als neue Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach dem JMStV anerkannt.

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