Unter Datenträgern versteht man verkörperte Gegenstände, die als Datenspeicher dienen. Die gespeicherten Daten können unterschiedlicher Art sein und werden mittels elektronischer Geräte ausgelesen, abgespielt oder gespeichert. Das JuSchG benutzt den Begriff des Datenträgers dabei aber nur in Bezug auf Film- oder Spielprogramme (sog. Bildträger).