Telemedien

Jugendschutz in Telemedien

Jugendschutz ist im globalen und dynamischen Internet weitaus schwieriger durchzusetzen als im Rundfunk. Doch auch hier gibt es Erfolge durch das Prüfverfahren mit klaren Beurteilungsmaßstäben, technische Schutzmöglichkeiten und strukturelle Maßnahmen.

Beurteilungsmaßstäbe

Die rechtliche Grundlage für die Bewertung von Rundfunk- und Telemedieninhalten bildet der JMStV. Zusätzlich hat die KJM Prüfkriterien erarbeitet, die sich insbesondere den medialen Wirkungsrisiken widmen.

Selbstkontrolle

Gemäß dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“ erkennt die KJM Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle an und überprüft, ob sich deren Entscheidungen für im Rahmen ihres Beurteilungsspielraumes halten.