KJM | 02/2017 |

KJM nimmt Ausstrahlung potenziell entwicklungsbeeinträchtigender Trailer ins Visier

Schwerpunktuntersuchung der Landesmedienanstalten belegt Häufung problematischer Trailer im Tagesprogramm

Die Ergebnisse einer Schwerpunktuntersuchung der Landesmedienanstalten und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Platzierungspraxis bei Programmankündigungen (Trailer) im Fernsehprogramm der privaten Veranstalter zeigen im Tagesprogramm eine Häufung potenziell entwicklungsbeeinträchtigender Bewegtbildtrailer für Filme oder Serien mit einer Freigabe ab 16 oder 18 Jahren. Anlass für die Untersuchung war die Änderung einer Bestimmung im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der in seiner novellierten Form am 01.10.2016 in Kraft trat. Demnach dürfen Fernsehsender nun unabhängig von der Altersfreigabe der jeweils beworbenen Sendung den ganzen Tag über auch mit Bewegtbildern dafür werben. Allerdings darf der Inhalt der Trailer nicht die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen.

Dazu der KJM-Vorsitzende Andreas Fischer: „Selbstverständlich können Veranstalter die neue Rechtslage nutzen. Dennoch bin ich über die Ergebnisse der Untersuchung besorgt. Es hat sich gezeigt, dass vor allem im Tagesprogramm auch grenzwertig gestaltete Bewegtbildtrailer für Sendungen laufen, die nicht für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen geeignet sind. Deshalb rufe ich besonders zum Schutz jüngerer Kinder die Fernsehsender dazu auf, mehr Zurückhaltung bei der Gestaltung und Platzierung von Trailern zu üben. Die KJM wird alle Verdachtsfälle sorgfältig prüfen und bei Verstößen die erforderlichen Maßnahmen treffen.“

Gemäß der alten Rechtslage, die vor dem 01.10.2016 galt, unterlagen Programmankündigungen mit Bewegtbildern für Sendungen, die aus Jugendschutzgründen erst ab 22:00 oder 23:00 Uhr ausgestrahlt werden durften, derselben Sendezeitbeschränkung wie die angekündigte Sendung selbst. Mit Standbildern durfte jederzeit im Tagesprogramm auf diese Sendungen hingewiesen werden.

In die Untersuchung, die von den 14 Landesmedienanstalten unter Federführung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) durchgeführt wurde, wurden 14 bundesweite Sender einbezogen. Insgesamt wurden 3250 Trailer für Filme, Serien, Show-Formate und Magazine geprüft. Bei einer Reihe von Trailern konnte ein Anfangsverdacht auf eine Entwicklungsbeeinträchtigung festgestellt werden. In diesen Fällen werden nun Prüfverfahren eingeleitet.

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