Glossar: Eine Lupe aufgestellt auf einem aufgeschlagenen Buch, das seitlich auf einem Tisch liegt. Der Hintergrund ist grün und verzerrt.

Glossar

Technische Mittel

Technische Mittel sind Zugangsbarrieren, die ein Internetanbieter oder Fernsehveranstalter als Alternative zu den traditionellen Zeitgrenzen einsetzen kann, wenn er problematische Inhalte verbreiten will, die kinder- oder jugendbeeinträchtigend sind. Dies können beispielsweise Darstellungen von Gewalt oder Sexualität sein, die Kindern oder Jugendlichen, abhängig von ihrem Alter und ihrer Entwicklung, falsche Vorbilder und Wertvorstellungen vermitteln, sie ängstigen oder überfordern. Besonders eignen sich Technische Mittel für den Jugendschutz im Internet und im digitalen Fernsehen. Konkrete Vorgaben zu ihrer Ausgestaltung macht der Gesetzgeber im JMStV nicht, er schreibt lediglich das einzuhaltende Schutzniveau vor. Somit sind unterschiedliche Varianten Technischer Mittel möglich. Bekanntere Beispiele aus der Praxis sind etwa die Jugendschutz-Vorsperre bei SKY Deutschland (vormals Premiere), bei der zur Freischaltung der Sendung erst ein spezieller Jugendschutz-PIN eingegeben werden muss, oder der so genannte Perso-Check (auch Personalausweiskennziffernprüfung) im Internet, bei dem die Personalausweisnummer als Schlüssel für den Zugang zum Angebot dient. 

Technische Mittel müssen nicht das strenge Schutzniveau Geschlossener Benutzergruppen erfüllen, zu denen ausschließlich Erwachsene Zugang haben dürfen. Vergleichsmaßstab sind vielmehr die aus dem traditionellen Fernsehen bekannten Sendezeitgrenzen. Für Technische Mittel gibt es kein Anerkennungsverfahren im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Um Rat suchenden Anbietern dennoch Orientierung, Rechts- und Planungssicherheit zu geben und den Technischen Mitteln zu einer besseren Durchsetzung im Internet zu verhelfen, hat die KJM auch hier, wie schon bei den Geschlossenen Benutzergruppen, ein Verfahren der Positivbewertung entwickelt. Eine offizielle Bescheinigung ist zwar nicht möglich, aber die Positivbewertungen können im Rahmen von Pressemitteilungen der KJM veröffentlicht werden. Außerdem können sich Anbieter mit positiv bewerteten Konzepten darauf verlassen, dass sie die Jugendschutzanforderungen in diesem Bereich erfüllen - vorausgesetzt, sie setzen ihre Technischen Mittel auch entsprechend in die Praxis um.  

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