Technischer Jugendmedienschutz: Illustration, die die Optik einer Speicherkarte nachzeichnet.

Jugendschutzprogramme

Jugendschutzprogramme können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Gemäß dem novellierten Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) liegt seit dem 01.10.2016 die Aufgabe der Beurteilung der Eignung von Jugendschutzprogrammen bei den vier anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle.

Jugendschutzprogramme wurden 2003 als spezielles Jugendschutzinstrument bei entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten in Telemedien im JMStV eingeführt.

Um als geeignet beurteilt zu werden, müssen Jugendschutzprogramme gemäß JMStV folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie ermöglichen einen nach Altersstufen differenzierten Zugang zum Internet.
  • Sie lesen Alterskennzeichnungen von Internetangeboten aus.
  • Sie erkennen entwicklungsbeeinträchtigende Angebote.
  • Ihre Erkennungsleistung entspricht dem Stand der Technik.
  • Sie sind benutzerfreundlich und nutzerautonom verwendbar.

Kriterien für die Eignungsprüfung

Gemäß dem novellierten JMStV kann die KJM im Benehmen mit den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Kriterien für die Eignungsanforderungen für Jugendschutzprogramme festlegen. Die KJM hat daher am 12.10.2016 ebensolche Kriterien beschlossen. Sie orientieren sich am derzeitigen Erkenntnisstand und sind nicht abschließend; eine Anpassung bzw. weitere Verfeinerung ist jederzeit möglich.

Die Alterskennzeichnung für geeignete Jugendschutzprogramme ist neben technischen Mitteln und Zeitgrenzen eine von drei Varianten, die Inhalte-Anbieter als Jugendschutzmaßnahme bei der Verbreitung von entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten im Internet einsetzen können. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote sind z. B. Gewalt- oder Sexualdarstellungen, die Kinder und Jugendliche ängstigen oder verunsichern können. Dabei wird zwischen verschiedenen Altersstufen (0, 6, 12, 16 und 18 Jahre) unterschieden.

Download

Kriterien für die Eignungsanforderungen nach § 11 Abs. 3 JMStV für Jugendschutzprogramme
Download PDF

Studie zum technischen Jugendmedienschutz des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS (2012)
Download PDF

Als geeignet beurteilte Jugendschutzprogramme

discovery+

Bei dem Video-Abonnement-Angebot „discovery +“ der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG handelt es sich um ein geschlossenes System. Im Rahmen der Jugendschutzfunktion von „discovery+“ können Altersbeschränkungen für die Altersstufen 0, 6 und 12 konfiguriert werden, die den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten beschränken. Damit entspricht „discovery +“ den Vorgaben der deutschen Gesetzgebung.

(KJM-Entscheidung 10/2022)

Disney+

Die Walt Disney GmbH bietet mit Disney+ eine altersbezogene Schutzfunktion an. Nutzer von Disney+ können eine Altersbeschränkung aktivieren, so dass ausschließlich Titel angezeigt werden, die der Alterseinstellung entsprechen. Dazu werden verschiedene Profile angelegt, die jeweils mit einer eigenen PIN geschützt und mit individuellen Altersfreigaben versehen sind.

(KJM-Entscheidung 05/2021)

Giga TV

Bei „GigaTV“ der Vodafone GmbH handelt es sich um ein geschlossenes System. Den Kund*innen wird der Zugang zu Video-On-Demand-Inhalten sowie zu Live-TV-Programmen ermöglicht. Im Rahmen der Jugendschutzfunktion von „GigaTV“ können Altersbeschränkungen für die Altersstufen 0, 6, 12, 16 und 18 konfiguriert werden, die den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten beschränken. Damit entspricht „GigaTV“ den Vorgaben der deutschen Gesetzgebung.

(KJM-Entscheidung 11/2022)

JusProg

JusProg e. V. bietet die Software „JusProg“ an, die Kinder und Jugendliche beim Surfen im Internet vor potentiell für ihre Altersstufe beeinträchtigenden Inhalten schützt. Von der FSM als geeignet beurteilt wurden auf Antrag die Programme „JusProg-Jugendschutzprogramm für iOS“ (Version 2.2), „JusProg-Jugendschutzprogramm für Android“ (Version 1.0.1) und „JusProg“ für Windows (Version 8.3.0) sowie JusProgDNS (geräteübergreifend). JusProgDNS kann auf verschiedenen Endgeräten und Netzwerk-Routern installiert werden. Es nutzt eine sogenannten „Nameserver-Technologie“ und leitet Webseiten-Aufrufe von für Minderjährige ungeeigneten Webseiten auf eine Infopage (Blockingpage) um. Die kostenlosen Schutzlösungen können als ein Baustein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz dienen und stehen unter www.jugendschutzprogramm.de zum Download bereit.

(KJM-Entscheidung August 2011)

Netflix

Mit seiner accountbezogenen Schutzfunktion einer Jugendschutz-PIN ermöglicht Netflix International B.V. den Accountinhabern beim Streaming-Dienst "Netflix", ihren gesamten Account über alle Profile hinweg mit einer Altersbeschränkung zu versehen, die die Nutzung nicht altersangemessener Einzeltitel von der Eingabe einer vierstelligen PIN abhängig macht. Hat der Accountinhaber eine PIN hinterlegt und die Altersbeschränkung aktiviert, muss diese in jedem Profil eingegeben werden, um Titel mit einer höheren als der ausgewählten Alterseinstufung abzuspielen.

(KJM-Entscheidung 10/2018)

Nintendo

Das Jugendschutzsystem der Nintendo Europe GmbH besteht aus mehreren miteinander verknüpften Einzelbestandteilen. Eltern können den Zugang zu Spielen altersgerecht einstellen und darüber hinaus die Spielzeit ihrer Kinder bestimmen. Das System ermöglicht dabei sowohl entwicklungsbeeinträchtigende Spiele als auch einzelne Konsolenfeatures altersabhängig zu sperren. Diese Sperrung können die Eltern entweder bei der erstmaligen Konfiguration oder jederzeit später über die Systemeinstellungen aktivieren („Nintendo Switch Altersbeschränkung“).

Der Zugang zur Online-Shop-Funktion der Nintendo Switch wird direkt von diesen Jugendschutzeinstellungen beeinflusst: Für die Nutzung des eShops ist eine Verknüpfung des lokalen Nutzers mit einem Nintendo Account zwingend nötig. Bei aktivierter Altersbeschränkung ist die eShop-Nutzung nur mit Eingabe einer PIN möglich. Für bestehende und verknüpfte kinderspezifische Nintendo Accounts bietet das System zusätzlich altersbezogene Beschränkungen an („Nintendo Account Altersbeschränkung“).

(KJM-Entscheidung 10/2022)

Paramount +

Paramount ermöglicht Kund*innen im Rahmen des Abonnements "Paramount+" den Zugang zu Video-On-Demand-Inhalten. „Paramount+“ bietet den Nutzer*innen die Einrichtung einer accountweiten, profilübergreifenden Altersbeschränkung an, die mittels PIN ausgesetzt werden kann.
Hier können Altersbeschränkungen für die Altersstufen 6, 12, 16 und 18 konfiguriert werden. Alternativ kann für jedes Profil hinterlegt werden, ob es sich um ein Kinderprofil handelt.

(KJM-Entscheidung 12/2022)

Prime Video

Die Amazon Digital Germany GmbH bietet für ihren Streaming-Dienst „Prime Video“ eine altersbezogene Schutzfunktion an, mit der der Zugriff auf nicht altersgemäße Inhalte durch minderjährige Nutzerinnen und Nutzer des Angebots unterbunden werden kann. Um die „Prime Video Kindersicherung“ verwenden zu können, muss der Nutzer eine vierstellige Eltern-PIN für sein Kundenkonto erstellen und nachfolgend altersbasierte Wiedergabebeschränkungen konfigurieren. Das Abrufen nicht altersgemäßer Inhalte ist dann ausschließlich nach Eingabe der Eltern-PIN möglich.

(KJM-Entscheidung 06/2020)

RTL+ Premium

Die RTL Interactive GmbH bietet bei „RTL + Premium“ eine accountbezogene Schutzfunktion an. Sobald diese aktiviert ist, können minderjährige Nutzerinnen und Nutzer der Streamingplattform nur noch auf altersgemäße Inhalte zugreifen. Inhalte, die nicht der eingestellten Altersstufe entsprechen, müssen durch die Eingabe einer vierstelligen PIN entsperrt werden. Die entsprechende Altersstufe und die Jugendschutz-PIN wurden zuvor durch die Person, die den Account besitzt, festgelegt. Eine Änderung dieser Angaben kann nur nach Eingabe des Nutzerpasswortes erfolgen.

WOW

„WOW“ ermöglicht Abonnent*innen, den Kundenaccount mit einer Altersbeschränkung zu versehen. Für Inhalte mit einer Altersfreigabe 0, 6, 12, 16 und 18 kann festgelegt werden, ob diese frei zugänglich sein sollen. Je nach gewählter Einstellung werden dann nicht altersgerechte Einzeltitel nur nach Eingabe einer vierstelligen PIN freigegeben. Die Einrichtung der Jugendschutz-PIN ist von jeder Kundin und jedem Kunden bei der Registrierung vorzunehmen, wobei die Funktion der Altersbegrenzung standardmäßig deaktiviert ist.

(KJM-Entscheidung 11/2022)

Xbox

Die Microsoft Ireland Operations Ltd. bietet Kund*innen mit dem Jugendschutzprogramm der Xbox-Konsolen ein geschlossenes System an. Im Rahmen der Jugendschutzfunktion können Altersbeschränkungen für die Altersstufen 0, 6,12 und 18 konfiguriert werden, die den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten beschränken.

(KJM-Entscheidung 05/2023)