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Werberichtlinien

Die Werbevorschriften des Rundfunkstaatsvertrags legen allgemein das sogenannte Trennungsgebot von redaktionellem Inhalt und Werbung fest, setzen Höchstgrenzen für Werbung fest und ermöglichen die Verfolgung von Verstößen.

Wie genau Werbung vom Programm zu trennen ist, wie ein Sponsorhinweis zu gestalten ist und ab wann von einem Verstoß ausgegangen werden muss, haben die Landesmedienanstalten in den Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring - sowohl im Fernsehen als auch im Hörfunk - zusammengefasst.

Fassungen vom 23. Februar 2010

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