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Jugendschutzsatzung (JSS)

Die Jugendschutzsatzung (JSS) wird genauso wie die Gemeinsamen Richtlinien von allen Landesmedienanstalten übereinstimmend beschlossen. Sie gilt für digital verbreitete Fernsehprogramme und enthält – auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages – insbesondere Regelungen zur Vorsperre.

Fassung vom 25. November 2003

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Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.