
Jugendschutzsatzung (JSS)
Die Jugendschutzsatzung (JSS) wird genauso wie die Gemeinsamen Richtlinien von allen Landesmedienanstalten übereinstimmend beschlossen. Sie gilt für digital verbreitete Fernsehprogramme und enthält – auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages – insbesondere Regelungen zur Vorsperre.
Fassung vom 25. November 2003

