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Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

Der Rundfunkstaatsvertrag enthält Regelungen sowohl für den privaten wie auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er ist damit die Rechtsgrundlage für das duale Rundfunksystem mit öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk. Hier sind wesentliche Programmgrundsätze, Werberegelungen, Zulassungsvoraussetzungen und Konzentrationsregelungen ebenso festgelegt wie länderübergreifende Aufsichtsstrukturen für den privaten Rundfunk.

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