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Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV)

Der Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) stellt sicher, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden. Vor allem aber soll er den Jugendschutz gewährleisten, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung schaffen.

 

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Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.