
Gesetze und Staatsverträge
Die deutsche Verfassung spricht dem Jugendschutz einen hohen Rang
zu. Die gesetzliche Grundlage bilden zwei Regelwerke, die seit dem
1. April 2003 gelten: das Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom Bund und der
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in
Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) der
Länder. Der JMStV fasst Rundfunk und Telemedien unter einem Aufsichtsdach
zusammen und folgt dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung.
Grundlegende Prämissen des Jugendmedienschutzes in allen gesetzlichen
Regelwerken sind Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Kinder
und Jugendliche zu bestimmten Medieninhalten entweder gar keinen Zugang
haben, oder nur entsprechend der verschiedenen Altersstufen erhalten.

