Key visual

Gesetze und Staatsverträge

Die deutsche Verfassung spricht dem Jugendschutz einen hohen Rang
zu. Die gesetzliche Grundlage bilden zwei Regelwerke, die seit dem
1. April 2003 gelten: das Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom Bund und der
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in
Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) der
Länder. Der JMStV fasst Rundfunk und Telemedien unter einem Aufsichtsdach
zusammen und folgt dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung.

Grundlegende Prämissen des Jugendmedienschutzes in allen gesetzlichen
Regelwerken sind Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Kinder
und Jugendliche zu bestimmten Medieninhalten entweder gar keinen Zugang
haben, oder nur entsprechend der verschiedenen Altersstufen erhalten.

Kontakt

Ist Ihnen bei privaten Rundfunksendern oder im Internet ein für Kinder und Jugendliche problematisches Angebot aufgefallen?

Haben Sie Fragen zum Jugendmedienschutz?

Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Service

RSS Feed abonnieren


Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Fragen & Antworten

Institutionen-Wegweiser

Publikationen
 

     

Jugendschutzprogramme

Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.