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Netz-Regeln

Zehn Vorschläge für die Beachtung des Jugendschutzes im Internet

Das Internet wird zunehmend auch von Kindern und Jugendlichen genutzt. Im Sinne einer Kultur der gemeinsamen Verantwortung muss das Internet zu einem Medium weiter entwickelt werden, das auch für Kinder und Jugendliche reizvolle, kommunikative, kreative und alters­ange­messene Angebote bereithält und das ihnen die Möglichkeit bietet, unbeein­trächtigt zu surfen und zu kommunizieren. Teil dieser Verantwor­tung ist es, auf die Unerfahrenheit und Schutzbedürftigkeit minderjähriger Nutzer besonders zu achten und entsprechende Sorgfalt und Sensibilität bei der Auswahl und Gestaltung von Inhalten und Angeboten zu zeigen. Dies gilt in besonderem Maße für Websites, die sich speziell an Kinder richten.

Der Gesetzgeber hat im Jugendmedienschutz zum 1. April 2003 das Modell der regulierten Selbstregulierung eingeführt und in diesem Kontext neue gesetzliche Grundlagen geschaffen. Ein wesentlicher Pfeiler des neuen Jugendschutzmodells ist  die Selbstverantwortung und Eigeninitiative der Unternehmen. Die Netz-Regeln leisten hierzu einen wichtigen Beitrag, indem sie Regelungen einer wünschenswerten Selbstregulierung skizzieren und geltende gesetzliche Regelungen und Richtlinien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Jugendschutzrichtlinien etc.) ergänzen.

Die Netz-Regeln sind aus der Dynamik des Internets heraus entstanden und müssen unter Berücksichtigung des technischen und gesellschaftlichen Wandels kontinuierlich weiterentwickelt werden.

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Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.