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Organisation

Die KJM - Organ der Landesmedienanstalten
Die KJM sorgt für die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Sie dient dabei der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die KJM prüft, ob Verstöße gegen den JMStV vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen gegen den Medienanbieter. Vollzogen werden diese Maßnahmen von den Landesmedienanstalten.

Zusammensetzung 
Das zwölfköpfige KJM-Plenum besteht aus sechs Mitgliedern der  Landesmedienanstalten, vier von den für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesbehörden und zwei von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde benannten Sachverständigen.

Vorsitz

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KJM-Vorsitzender
Siegfried Schneider

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stv. KJM-Vorsitzender
Andreas Fischer

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2. stv. Vorsitzender
Thomas Krüger
 

KJM-Stabsstelle und KJM-Geschäftsstelle

Im Oktober 2003 wurde die KJM-Stabsstelle beim Vorsitzenden in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eingerichtet. Die Stabsstelle ist zuständig für inhaltliche Fragen, die Grundsatzangelegenheiten und die Öffentlichkeitsarbeit der KJM. Ende Dezember 2003 nahm die KJM-Geschäftsstelle in Erfurt ihre Arbeit auf. Sie ist für organisatorische und koordinierende Aufgaben zuständig.

Verena Weigand

Leiterin der KJM-Stabsstelle
Verena Weigand


Leiterin der KJM-Geschäftsstelle
Sabine Köster-Hartung

Vernetzung

Um gerade im Bereich der Telemedien eine Vernetzung der verschiedenen Aufsichtsinstitutionen zu schaffen, sieht der JMStV eine enge Zusammenarbeit zwischen der KJM, jugendschutz.net und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vor. Organisatorisch ist jugendschutz.net an die KJM angebunden und unterstützt sie bei Recherchen im Internet. Die BPjM holt vor einer Entscheidung über Indizierungsanträge für Telemedien die Stellungnahme der KJM ein; die KJM kann auch selbst Indizierungsanträge bei der BPjM stellen.

Rechtsgrundlagen und Finanzierung

KJM-Geschäfts- und Verfahrensordnung (GVO-KJM)
Finanzierungssatzung (FS)

Struktur

Kontakt

Ist Ihnen bei privaten Rundfunksendern oder im Internet ein für Kinder und Jugendliche problematisches Angebot aufgefallen?

Haben Sie Fragen zum Jugendmedienschutz?

Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

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Jugendschutzprogramme

Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.