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Aufgaben

Der Jugendmedienschutz versucht, Einflüsse der Erwachsenenwelt, die dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen noch nicht entsprechen, möglichst gering zu halten und Kinder und Jugendliche bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.

Es ist die Aufgabe des Jugendmedienschutzes, Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungspotenzials zu beurteilen und deren öffentliche Verbreitung zu regeln. Der gesetzliche Jugendmedienschutz sieht vor, dass Kinder und Jugendliche Medien altersgerecht nutzen oder keinen Zugang haben, um sie vor problematischen Medieninhalten zu schützen.

Im Rahmen der Rundfunk- und Telemedienaufsicht prüft und bewertet die KJM mögliche Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Sie beschließt entsprechende Maßnahmen, die dann von den Landesmedienanstalten umgesetzt werden. Im Sinne des Modells der regulierten Selbstregulierung ist es Aufgabe der KJM, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuerkennen. Weitere Aufgaben der KJM sind unter anderem die Festlegung von Sendezeiten, die Prüfung und Genehmigung von Verschlüsselungs- und Vorsperrungstechnik und die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen. Außerdem stellt die KJM Indizierungsanträge für Angebote im Internet und nimmt Stellung zu Indizierungsanträgen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Kontakt

Ist Ihnen bei privaten Rundfunksendern oder im Internet ein für Kinder und Jugendliche problematisches Angebot aufgefallen?

Haben Sie Fragen zum Jugendmedienschutz?

Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

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Jugendschutzprogramme

Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.