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    Was bleibt? Was ändert sich? - Zur Evaluation des deutschen Jugendschutzmodells

    KJM-Panel bei den Medientagen München 2007

    • Datum: 08.11.2007
    • Ort: ICM, München

    Zum 1. April 2003 ist der Jugendmedienschutz in Deutschland novelliert worden. Rechtliche Grundlage dafür bilden das Jugendschutzgesetz des Bundes und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder. Laut Protokollerklärung der Länder zum JMStV werden beide Regelwerke „innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach In-Kraft-Treten insgesamt überprüft.“ Dieser Evaluationsprozess muss bis April 2008 abgeschlossen sein, mit dem Ziel, die Wirksamkeit des seit 2003 geltenden Jugendschutzsystems zu überprüfen. Ziele und Aufgaben der Evaluierung sind also klar definiert. Die Veranstaltung wird sich mit den Fragen beschäftigen, was sich aufgrund der Erkenntnisse aus dem Evaluationsprozess ändern sollte, und was sich bewährt hat.

    Pressemitteilung 17/2007

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    Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.