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Prüfkriterien

Kritierien für die Aufsicht

Grundlage für die Prüfung und Bewertung der Inhalte durch die KJM bilden die „Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien“. Sie widmen sich insbesondere den Wirkungsrisiken, die eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen bzw. eine Entwicklungsgefährdung zur Folge haben. Außerdem werden die medienrechtlichen Unzulässigkeitstatbestände näher erläutert.

Kontakt

Ist Ihnen bei privaten Rundfunksendern oder im Internet ein für Kinder und Jugendliche problematisches Angebot aufgefallen?

Haben Sie Fragen zum Jugendmedienschutz?

Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

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Jugendschutzprogramme

Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.