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Positionen

Kritierien für die Aufsicht

Grundlage für die Prüfung und Bewertung der Inhalte durch die KJM bilden die „Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien“. Sie widmen sich insbesondere den Wirkungsrisiken, die eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen bzw. eine Entwicklungsgefährdung zur Folge haben. Außerdem werden die medienrechtlichen Unzulässigkeitstatbestände näher erläutert.

Rechtsauffassung der KJM zu § 7 JMStV - Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten

Anbieter von Rundfunk und Telemedien müssen laut § 7 JMStV einen Jugendschutzbeauftragten benennen. Die KJM spezifiziert in ihrer Rechtsauffassung insbesondere die Voraussetzungen an die Anbieter und die Qualifikationen der Jugendschutzbeauftragten.

Stellungnahme der KJM zur Novellierung des JMStV 2010

Stellungnahme der KJM zur Evaluation des JMStV 2007

Stellungnahme der KJM zur EU-Konsultation 2008

Kontakt


Ist Ihnen bei privaten Rundfunksendern oder im Internet ein für Kinder und Jugendliche problematisches Angebot aufgefallen? Haben Sie Fragen zum Jugendmedienschutz?

Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

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