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    Zwei neue Selbstkontrollen für das Internet: KJM erkennt FSK.online und USK.online an

    15/2011 (19.09.2011)


    Fortschritt für den Jugendschutz im Internet: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vergangene Woche in München entschieden, dass FSK.online und USK.online als neue Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt werden. „Die Anerkennung von FSK.online und USK.online ist ein Gewinn für das bewährte Modell der regulierten Selbstregulierung“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. „Gemeinsam ist es uns gelungen, damit eine der geplanten Neuerungen der Ende vergangenen Jahres gescheiterten Novellierung dennoch auf Basis der bestehenden Rechtsgrundlage im Sinne eines modernen Jugendmedienschutzes umzusetzen.“

    Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und die Unterhaltungs-software Selbstkontrolle (USK) sind schon seit vielen Jahren als Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) – für die Alterskennzeichnung von Kinofilmen, DVDs oder Blu-rays (FSK) und von Computerspielen auf
    Trägermedien (USK) tätig. Prof. Ring: „Beide Selbstkontrollen bringen damit viel Jugendschutz-Erfahrung in Bezug auf die Bewertung von Inhalten in die Online-Welt ein. Das sehen wir sehr positiv. Trotzdem hat der Online-Bereich natürlich ganz spezifische Charakteristika, die in den Prüfkriterien berücksichtigt werden müssen.“ Das sei ein wesentlicher Punkt bei der intensiven Prüfung der Anerkennungsanträge durch die KJM gewesen.

    Auch die beiden zuständigen Landesmedienanstalten begrüßen die Anerkennung der neuen Selbstkontrollen für Onlineinhalte als Beitrag zur Stärkung der Selbstverantwortung. „Die Anerkennung der FSK in Wiesbaden als Selbstkontroll-einrichtung nach dem JMStV ist nicht nur Würdigung ihrer verdienstvollen bisherigen Tätigkeit für Kinofilme, sondern trägt zur Ergänzung und Verdichtung der Selbstverantwortung für audiovisuelle Inhalte im Internet und im privaten Fernsehen bei, sagte Prof. Wolfgang Thaenert, Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen). Dr. Hans Hege, Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) sagte zur Anerkennung der USK: „Die USK wird durch ihre langjährige Erfahrung im Bereich der Computerspiele auch online zu einem besseren Jugendmedienschutz – gerade in Bezug auf entwicklungs-beeinträchtigende Inhalte – beitragen.“

    Das erfolgreiche Aufsichtsmodell der regulierten Selbstregulierung wird mit der Anerkennung der beiden neuen Selbstkontrollen vor allem im Bereich der entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote im Internet noch weiter optimiert. In der Praxis heißt das, dass die Anbieter für die Gewährleistung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung ihres Angebotes selbst verantwortlich sind. Sie müssen vor der Verbreitung von Inhalten die mögliche entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Wirkung ihres Angebotes auf Kinder und Jugendliche in eigener Verantwortung prüfen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Anbieter können sich zur Erfüllung ihrer Verantwortung Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne einer „regulierten Selbst-regulierung“ bedienen – unter Beibehaltung der hoheitlichen Regulierungskompetenz. Halten sich die Anbieter an die Vorgaben der aner-kannten Selbstkontrolleinrichtungen und bewegen sich die Entscheidungen der Selbstkontrolleinrichtungen im Rahmen des ihnen übertragenen Beurteilungs-spielraums, sind rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegenüber dem Anbieter durch die KJM oder die zuständige Landesmedienanstalt allerdings ausgeschlossen. Im Gegensatz zu den Selbstkontrollen hat es die KJM im Internet im Wesentlichen mit Angeboten zu tun, die sich im unzulässigen Bereich bewegen.

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

    Mitglieder der KJM:
    Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Andreas Fischer, Martin Heine, Folker Hönge, Cornelia Holsten, Thomas Krüger, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

    Stellvertretende Mitglieder:
    Dr. Gerd Bauer, Dr. Jürgen Brautmeier, Thomas Fuchs, Dr. Uwe Grüning,
    Michael Hange, Dr. Uwe Hornauer, Sebastian Gutknecht, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Prof. Wolfgang Thaenert

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.

     

     

     

     


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