
KJM bekräftigt Kritik an RTL-Show „Erwachsen auf Probe“: Ausstrahlung rechtlich zulässig, aber konzeptionell fragwürdig
08/2009 (16.07.2009)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich in ihrer gestrigen Sitzung zum zweiten Mal mit der RTL-Sendung „Erwachsen auf Probe“ befasst. Dabei hat sie – wie bereits in ihrer Juni-Sitzung – auch die nun geprüften Folgen drei bis sieben deutlich kritisiert und die Sendung weiterhin als ethisch und pädagogisch unverantwortlich eingestuft. Die erforderliche Mehrheit für einen Verstoß nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist nicht zustande gekommen.
Nach einer intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung hat die KJM entschieden, dass weder die Grenze zur Menschenwürdeverletzung noch – angesichts der Sendezeit nach 20.00 Uhr – zur Beeinträchtigung von Zuschauern über zwölf Jahren überschritten ist.
Auch wenn die Folgen also rechtlich zulässig sind, äußert das Gremium deutliche Einwände gegen Anlage und Produktionsbedingungen von „Erwachsen auf Probe“. „Der vermeintlich pädagogische Ansatz dient RTL als Alibi, um die Schwierigkeiten unerfahrener jugendlicher Protagonisten im Umgang mit teils weinenden und unglücklichen Babys und (Klein)Kindern als dramaturgische Effekte zu nutzen und zu Unterhaltungszwecken einzusetzen. Die jugendlichen Paare werden gezielt überfordert und dadurch zu Fehleinschätzungen im Umgang mit den Kindern gebracht. Von Eltern und Erziehern wird grundsätzlich erst eingegriffen, wenn sich die Kinder in einer gefährlichen oder problematischen Situation befinden. Der Maßstab kann aber nicht sein, dass gerade noch verhindert wird, dass ein Baby vom Wickeltisch fällt. Den Kindern geht es nicht deshalb gut, nur weil ihnen, laut Sendung, gerade noch kein massiver Schaden zugefügt wird“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.
Kritik übt die KJM zudem an der Pressearbeit von RTL im Vorfeld der Sendung. Hier sei anfangs offenbar gezielt der falsche Eindruck erweckt worden, als seien die Babys für vier Tage am Stück den fremden Betreuungspersonen ohne Kontakt zu den Eltern überlassen worden. Diese Ankündigungen hätten verständlicherweise heftigen Widerspruch zahlreicher Personen und Verbände gegen das Format hervorgerufen.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (v.a. Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
Mitglieder der KJM:
Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; stv. Vorsitz: Manfred Helmes
Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Thomas Fuchs, Folker Hönge, Cornelia Holsten, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann
Stellvertretende Mitglieder:
Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Martin Heine, Dr. Udo Helmbrecht, Dr. Uwe Hornauer, Sebastian Gutknecht, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Prof. Wolfgang Thaenert
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.

