
Gutachten zum deutschen Jugendschutzmodell bestätigt KJM
16/2007 (30.10.2007)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gewährleistet eine wirksame und funktionale Aufsicht über Rundfunk- und Telemedienangebote in Deutschland. Dies ist eins der Ergebnisse eines Gutachtens des Hamburger Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung (HBI). „In den knapp fünf Jahren seit Gründung hat die KJM eine leistungsfähige und effiziente Regulierungsstruktur aufgebaut. Zudem sieht sich die KJM in ihrer Prüftätigkeit und Spruchpraxis durch das Resümee des Gutachtens bestätigt“, erklärte der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring zu den Ergebnissen der Evaluierung des deutschen Jugendschutzmodells.
Das novellierte System hat das Niveau des Jugendschutzes deutlich verbessert: „Die Einrichtung der KJM zur Vereinheitlichung der Jugendschutzentscheidungen bei den Landesmedienanstalten hat sich ebenfalls als erfolgreich erwiesen“, lautet das Fazit des HBI. Mit der KJM sei eine zentrale Stelle etabliert, die im gesamten System anerkannt sei. Gerade im Bereich der Telemedien habe die Aufsicht durch die KJM eine deutliche Verbesserung erfahren. Hier hat sich auch die Zusammenarbeit der KJM mit der Länderinstitution jugendschutz.net bewährt.
Hintergrund der Evaluierung ist das zum 1. April 2003 neu konzipierte Jugendschutzsystem in Deutschland, dessen Effizienz im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Länder überprüft wurde. Kern des geltenden Modells ist das Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“, durch das die Selbstkontrolle und damit die Verantwortung der Anbieter wesentlich gestärkt werden.
Obwohl die wissenschaftliche Analyse das Ko-Regulierungssystem als Erfolgsmodell bewertet, weist das Gutachten auf Optimierungsbedarf hin. So bestünden Defizite etwa in der Umsetzung von Jugendschutzprogrammen durch die Internetbranche, die wie im Jugendmedien-Staatsvertrag (JMStV) definiert nicht umsetzbar sind. Hier bedürfe es, um zu praktikablen Lösungen zu kommen, einer gesetzlichen Nachbesserung. Das komplexe System der regulierten Selbstregulierung müsse sich noch besser einspielen: Verbesserungsmöglichkeiten bestünden bei der Kooperation und Kommunikation der Akteure. „Die KJM setzt auch weiterhin auf den Dialog mit den Selbstkontrolleinrichtungen und Anbietern von Fernsehprogrammen und Internetseiten, um eine konstruktive und produktive Zusammenarbeit für den Jugendschutz zu garantieren“, erläuterte Ring.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
Mitglieder der KJM:
Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: N.N., Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Manfred Helmes, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Prof. Wolfgang Thaenert, Frauke Wiegmann
Stellvertretende Mitglieder:
Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Martin Heine, Dr. Hans Hege, Jürgen Hilse, Dr. Uwe Hornauer, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Michael Schneider, Wolfgang Schneider
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle,
Verena Weigand, Tel.: 089/63808-262 oder e-mail: stabsstelle@kjm-online.de

