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    KJM stellt klar: Entscheidung über Menschenwürdeverstoß in RTL-Sendungen bezieht sich auf Art der journalistischen Darstellung

    04/2007 (16.02.2007)


    Nachdem RTL auch nach Bestätigung durch das Verwaltungsgericht Hannover die Ent­scheidung der Kommission für Jugendmedienschutz über einen Menschenwürdeverstoß in vier RTL-Sendungen weiter anzweifelt, stellt KJM-Vorsitzender Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring nochmals klar: „Die Menschenwürde­verletzungen sind aufgrund der Art und Weise der journalistischen Darstellung festgestellt worden.“ Diese sei voyeuristisch und reißerisch gewesen.

    RTL hatte im November 2004 in Magazin- und Nachrichtensendungen über Misshandlungen eines hilflosen, alten Mannes durch eine Pflegerin berichtet. Dabei wurden z.B. in einer Magazin­sendung im Rahmen eines dreieinhalb Minuten langen Beitrages 80 Sekunden lang Schläge, Beschimpfungen und das gewaltsame Füttern des Opfers deutlich gezeigt. In Programmtrailern für den Beitrag in der Sendung waren vor allem die Misshandlungsszenen heraus­ge­griffen worden, was darauf hindeutet, dass diese Szenen zur Befriedigung voyeuristischer Zuschauerinteressen ausgewählt wurden.

    Eine derart intensive und voyeuristische Schilderung von Misshandlungen, wie sie in den vier betroffenen Sendungen bildlich dokumentiert wurde, deckt nicht das Bericht­er­stattungs­interesse ab, begründete die KJM ihre Entscheidung, die gerichtlich bestätigt wurde (vgl. PM 2/2007). Das Gericht sehe das Opfer der Misshandlungen als „durch den Fernsehsender zum Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht und durch die wiederholte Ausstrah­lung seines Martyriums in der gewählten Form abermals in seiner Menschenwürde verletzt“, heißt es in einer Gerichts­mitteilung zur Urteilsbegründung vom 7. Februar 2007.

    Laut RTL-Chefredakteur Peter Kloeppel liegt keine Verletzung der Menschenwürde vor, weil der alte Mann „nicht zum Objekt degradiert“ worden sei, sondern als extremer Beispielfall für den Missbrauch pflegebedürftiger Personen gedient habe. „Gesellschaftliche Missstände“, so Kloeppel, „können nur dann den Zuschauern eindringlich nahegebracht werden, wenn sie auch bildlich dokumentiert werden dürfen.“

    Die investigative Absicht des Beitrags, gesellschaftliche Missstände aufzudecken, hatte die KJM auch generell begrüßt. Die Entscheidung bezieht sich aber nicht auf das Berichts­thema, sondern auf die Art und Weise der Informationsvermittlung. Wo in dieser Hin­sicht die Grenze zu ziehen sei, betont KJM-Vorsitzender Ring, werde in den letzten Jahren immer wieder diskutiert. In den betroffenen Fällen sei die Grenze zur Verletzung der Menschenwürde jedoch eindeutig überschritten worden. Leider fehle aufgrund der starken Wettbewerbs­situation offenbar manchmal die Sensibilität für diese Grenzziehung.

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rund­funk und Telemedien (Internet) wahr.

    Mitglieder der KJM:
    Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene, Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Prof. Wolfgang Thaenert, Frauke Wiegmann

    Stellvertretende Mitglieder:
    Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Jürgen Hilse, Dr. Uwe Hornauer, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle,
    Verena Weigand, Tel.: 089/63808-262 oder e-mail: stabsstelle@kjm-online.de

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