
KJM bewertet Konzept von zwei Kabelnetzbetreibern für geschlossene Benutzergruppen positiv
14/2006 (08.12.2006)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das Konzept der Kabelnetzbetreiber ish (Nordrhein-Westfalen) und iesy (Hessen) zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe zum Einsatz bei deren geplantem Pay-per-View-Angebot positiv bewertet. Bei dem Angebot können Erwachsene pornografische Filme mittels kostenpflichtigem Einzelabruf bestellen. Der Mediendienst kann nur mit kabeltauglichem Digital Receiver und Smart-Card empfangen werden und ist strengen Jugendschutzanforderungen unterworfen.
So dürfen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) pornografische und bestimmte andere jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Dafür hat die KJM die Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersprüfsysteme (AV-Systeme = Altersverifikationssysteme) eingesetzt.
Nutzer, die auf das geplante Angebot von ish und iesy zugreifen möchten, müssen zuerst ihre Volljährigkeit persönlich nachweisen. Dafür ist die Identifizierung über das Express-Ident-Verfahren der Deutschen Post Express GmbH (DHL) oder gegenüber Handelspartnern oder technischen Service-Mitarbeitern der Kabelnetzbetreiber vorgesehen. Der individuelle Zugangsschlüssel zur geschlossenen Benutzergruppe, das „Adult-Passwort“, wird den Nutzern zusammen mit der Smart-Card und den allgemeinen Zugangsdaten persönlich übergeben.
Um zu gewährleisten, dass die Filme in der geschlossenen Benutzergruppe nur identifizierten Erwachsenen zugänglich sind, müssen sich diese zu Beginn jeder Nutzung authentifizieren, indem sie ihr individuell zugeteiltes Adult-Passwort eingeben. Nur bei Übereinstimmung des Adult-Passwortes mit der personalisierten Smart-Card und – bei der Bestellung per SMS – der zuvor registrierten Mobilfunknummer des Nutzers erfolgt die Freischaltung des bestel-lten Films. Außerdem ist in den Zugangsdaten und der Smart-Card eine Bezahlfunktion integriert. Durch die Kombination dieser verschiedenen Schutzmaßnahmen wird das Risiko der Weitergabe von Zugangsdaten und Smart Card an unautorisierte Dritte reduziert.
Bei der Prüfung des Konzepts kam die KJM zum Ergebnis, dass die Anforderungen des JMStV bei einer entsprechenden Umsetzung erfüllt sind. Allerdings weist die KJM in diesem Zusammenhang auch auf die grundsätzlichen Sicherheitsrisiken von Verschlüsselungssystemen hin.
Insgesamt gibt es nun siebzehn Konzepte für Altersverifikations-Systeme bzw. für einzelne Module zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen, die von der KJM positiv bewertet worden sind (vgl. Liste unter www.kjm-online.de: Jugendschutz im Internet/ Geschlossene Benutzergruppen/ Altersprüfsysteme).
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
Mitglieder der KJM:
Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene, Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Prof. Wolfgang Thaenert, Frauke Wiegmann
Stellvertretende Mitglieder:
Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Jürgen Hilse, Dr. Uwe Hornauer, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle,
Verena Weigand, Tel.: 089/63808-262 oder e-mail: stabsstelle@kjm-online.de

