
Nach Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zu Klage der FSF: KJM äußert sich weiterhin zu Grundsatzfragen des Jugendschutzes
10/2006 (07.07.2006)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wird sich aus Gründen der Transparenz und einer notwendigen öffentlichen Diskussion auch weiterhin zu Grundsatzfragen des Jugendschutzes äußern. Dies hat der Vorsitzende der KJM, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, mit Blick auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. Juli 2006 heute verdeutlicht.
Grund für die gerichtliche Auseinandersetzung war eine Klage der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) gegen einen im Juli 2004 veröffentlichten Grundsatzbeschluss der KJM zu TV-Formaten über Schönheitsoperationen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute in einer Pressemitteilung erklärt, dass dieser veröffentlichte Beschluss rechtswidrig gewesen sei – offenbar in der falschen Annahme, die KJM habe damit eine verbindliche Regelung im Sinne einer Sendezeitbeschränkung verabschieden wollen.
Der Vorsitzende der KJM stellt dagegen klar: „Aufgrund des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses, der aus gesellschaftlicher Sicht in Fragen des Jugendschutzes unerlässlich ist, halte ich es für wichtig, Beschlüsse der Jugendschutz-Aufsicht transparent zu machen. Frühzeitige Aussagen zu kritischen Programmentwicklungen bieten den Fernsehveranstaltern Orientierungshilfen für geeignete Sendezeiten. Die Herausgabe einer Pressemitteilung kann nicht als Richtlinie missverstanden werden, sondern dient der Aufklärung der Öffentlichkeit. Deshalb wird sich die KJM auch weiterhin zu Grundsatzfragen des Jugendschutzes äußern.“ Die gerichtliche Überprüfung des Urteils bleibe selbstverständlich vorbehalten.
Die FSF musste in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin ihre weitreichenden Anträge teilweise zurücknehmen, reduzieren und umformulieren. Sie hatte nicht nur die rechtliche Zulässigkeit der KJM-Pressemitteilung vom 21. Juli 2004 überprüfen lassen, sondern sich auch gegen eine Passage aus einer weiteren Pressemitteilung der KJM vom 9. August 2004 gewandt. Das Gericht entschied, die KJM habe darin eine unwahre Tatsache behauptet.
Die KJM hatte aus der Prüfbegründung der FSF zu einer Folge der TV-Sendung „I want a famous face“ geschlossen, dass die FSF es versäumt habe, eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu prüfen. Die FSF konnte das Gericht davon überzeugen, die Entwicklungsbeeinträchtigung geprüft zu haben.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle,
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