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    KJM bewertet weiteres Konzept für geschlossene Benutzergruppe positiv

    09/2006 (05.07.2006)


    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 21. Juni 2006 das Konzept der erotic media ag für einen von Kabel Deutschland vermarkteten Mediendienst zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe positiv bewertet. Geplant ist der Einsatz eines Altersverifikations-Systems (AV-System) bei einem Pay-per-View -Angebot, über das Erwachsene pornographische Filme mittels kosten­pflichtigem Einzelabruf bestellen können. Nach dem Jugendmedien­schutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicher­stellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Zur Sicherstellung geschlossener Be­nutzergruppen werden AV-Systeme eingesetzt.

    Nutzer, die auf das Erwachsenen-Angebot des Mediendienstes zugreifen möchten, müs­sen zuerst ihre Volljährigkeit persönlich nachweisen, in dem sie sich über das Post-Ident-Ver­fahren identifizieren. Danach bekommen sie ihren individuellen Zugangsschlüssel, die „Erotik-PIN“, persönlich zugestellt.

    Um zu gewährleisten, dass die Filme in der geschlossenen Benutzergruppe nur für die zuvor identifizierten Erwachsenen zugänglich sind, müssen sich diese zu Beginn jeder Nutzung authentifizieren. Dafür muss die individuell zugeteilte Erotik-PIN (Adult-Passwort) sowie die Nummer der personalisierten Smart-Card eingegeben werden. In Zugangsdaten und Smart-Card ist auch eine Bezahl­funktion integriert. Die Filmnutzung ist zeitlich begrenzt. Durch diese Kombination ver­schiedener Schutzmaßnahmen wird das Risiko der Weitergabe von Zugangsdaten und Smart Card an unautorisierte Dritte reduziert.

    Bei der Prüfung des Konzepts kam die KJM somit zum Ergebnis, dass bei einer ent­sprechen­­den Umsetzung die Anforde­rungen des JMStV erfüllt sind. Allerdings hat die KJM in diesem Zusammenhang auch über die grundsätzlichen Sicherheitsrisiken von Verschlüsse­lungssystemen diskutiert, die derzeit bei verschiedenen Angeboten eingesetzt werden, und hat hier Prüfungsbedarf festgestellt.

    Insgesamt gibt es nun vierzehn Konzepte für Altersverifikations-Systeme bzw. für einzelne Module zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen, die von der KJM positiv bewertet wurden.

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rund­funk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

    Mitglieder der KJM:
    Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene, Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Prof. Wolfgang Thaenert, Frauke Wiegmann

    Stellvertretende Mitglieder:
    Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Jürgen Hilse, Dr. Uwe Hornauer, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle,
    Verena Weigand, Tel.: 089/63808-262 oder e-mail: stabsstelle@kjm-online.de

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