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    KJM bewertet technische Jugendschutzmaßnahmen für Video-on-Demand-Angebot von T-Online positiv

    08/2006 (31.05.2006)


    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat technische Maßnahmen der T-Online- International AG zum Jugendschutz in Telemedien positiv bewertet. Jugendschutzrelevante Videos, die über eine Set-Top-Box abgerufen werden, sollen entweder für bestimmte Altersgruppen vorgesperrt werden oder nur für identifizierte Erwachsene zugänglich sein. Im Rahmen seines geplanten Angebots „T-Home“ integriert T-Online technische Maßnahmen mit unterschiedlichen Schutzniveaus. Die Bewertung der KJM bezieht sich dabei nur auf die Schutzmaßnahmen für Video-on-Demand und nicht auf das gesamte Triple-Play-Angebot von T-Online.

    Die Filme des Video-on-Demand-Angebots sind nach Altersstufen klassifiziert. Videos für Kinder sollen, von Erwachsenenangeboten getrennt, in einem eigenen Bereich zur Verfügung gestellt werden. Als Grundkonfiguration ist eine kindersichere Einstellung geplant. Zusätzlich will T-Online für Filme "ab 16" Jahren eine technische Sperre vorschalten, um Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren den Zugang unmöglich zu machen oder zumindest wesentlich zu erschweren. „Mit der Vorschaltung eines solchen Zugangsschutzes für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote setzt T-Online eine Schutzmaßnahme ein, die in ihrer Wirksamkeit mit der bewährten Vorsperre im digitalen Fernsehen vergleichbar ist“, erklärt der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

    Außerdem soll bei Angeboten, die jugendgefährdend sind (z.B. einfache Pornographie) und bei Filmen, die für Jugendliche nicht freigegeben sind („ab 18“), durch eine geschlossene Benutzergruppe sichergestellt werden, dass nur Erwachsene darauf zugreifen können. Bei der Prüfung des Konzepts für die geschlossene Benutzergruppe kam die KJM zum Ergebnis, dass es bei einer entsprechenden Umsetzung die Anforderungen des § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV erfüllt. T-Online-Kunden, die Videos in der geschlossenen Benutzergruppe nutzen wollen, müssen ihre Volljährigkeit persönlich nachweisen und sich über das Post-Ident-Verfahren oder am Point of Sale (T-Punkte) identifizieren. Eine Vervielfältigung von Zugangsdaten für die geschlossene Benutzergruppe ist ausgeschlossen, da der Zugang nur identifizierten T-Online Kunden mit einer Set-Top-Box möglich ist, die im T-Com DSL-Netz angeschlossen und eindeutig zugeordnet ist. Zur Authentifizierung müssen die Nutzer zu Beginn jeder Sitzung ihre individuell zugeteilte AVS-PIN (Adult-Passwort) eingeben. Die Sitzungen sind zeitlich begrenzt.

    Bei der Prüfung des Konzepts für das technische Mittel kam die KJM zum Ergebnis, dass es bei entsprechender Umsetzung die Anforderungen des § 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV erfüllt. Angebote, die entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind, sollen in der Zeit von 4 bis 22 Uhr vorgesperrt sein und erst nach Eingabe einer Zugangs-PIN genutzt werden können. Diese Zugangs-PIN, die sich von der AVS-PIN unterscheidet, wird den erwachsenen Kunden, zu denen eine Geschäftsbeziehung besteht, persönlich oder per Post ausgehändigt. Die Zugangs-PIN und die AVS-PIN dienen neben der Freischaltung der Inhalte auch als Bezahl- PIN für den Kauf von Online-Produkten.

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

    Mitglieder der KJM:
    Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene, Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Prof. Wolfgang Thaenert, Frauke Wiegmann

    Stellvertretende Mitglieder:
    Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Jürgen Hilse, Dr. Uwe Hornauer, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle,
    Verena Weigand, Tel.: 089/63808-262 oder e-mail: stabsstelle@kjm-online.de

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