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    „Popetown“ nach Auffassung der KJM erst für Sendezeit ab 22 Uhr geeignet

    06/2006 (05.05.2006)


    Nach einer Prüfung der ersten Folge der Zeichentrickserie „Popetown“, die am 3. Mai 2006 um 21.30 Uhr auf MTV ausgestrahlt wurde, ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zum Ergebnis gekommen, dass die Sendung aus Jugendschutzsicht erst ab 22 Uhr gezeigt hätte werden dürfen. Insbesondere Kinder unter 14 Jahren sind in ihrer religiösen Orientierung nicht so gefestigt, um sich von der verzerrten Darstellung der Kirche und des katholischen Glaubens distanzieren zu können. Das Lächerlichmachen zentraler Einrich­tungen und Prinzipien des katholischen Glaubens kann zu einer nachhaltigen Verun­siche­rung und Desorientierung dieser Alters­gruppe führen.

    Die KJM hat in ihrer Sitzung die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, insbesondere eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung, geprüft. Danach hält sie die erste „Popetown“-Folge erst für eine Sendezeit ab 22 Uhr geeignet. Die Frei­willige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) hatte die Sendung im Vorfeld der Ausstrah­lung für das Hauptabendprogramm ab 20 Uhr freigegeben.

    Nachdem die FSF bei ihrer Einschätzung die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspiel­raums nicht überschritten hat, ist eine Ausstrahlung um 20.00 Uhr - auch künftig - trotzdem erlaubt.

    „Popetown“ hatte bereits vor der Ausstrahlung für Proteste und heftige Diskussionen gesorgt, vor allem aufgrund der provozierenden Printwerbung von MTV, die nach einer Rüge des Werberats zurückgezogen wurde. Auch der Trailer für die Serie auf der MTV-Website und ein als „Beichtstuhl“ gestalteter Chat wurden stark kritisiert.

    Der Vorsitzende der KJM, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, hatte im Vorfeld in Abstimmung mit dem Vor­sitzenden der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten, Prof. Dr. Norbert Schneider, erfolglos an MTV appelliert, die Ausstrahlung noch einmal zu überdenken. Für die Frage, ob eine Missachtung der religiösen Überzeugungen anderer vorliegt, ist die GSPWM zuständig.

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rund­funk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

    Mitglieder der KJM:
    Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene, Prof. Wolfgang Thaenert, Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

    Stellvertretende Mitglieder:
    Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Jürgen Hilse, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig, Dr. Uwe Hornauer, Reinhold Albert

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle,
    Verena Weigand, Tel.: 089/63808-262 oder e-mail: stabsstelle@kjm-online.de

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