Bereichsmenu:

    Key visual

    KJM sieht in umstrittener TV-Show „Germany’s Next Topmodel“ keinen Jugendschutz-Verstoß

    02/2006 (17.02.2006)


    In den bisherigen Folgen der in der Öffentlichkeit umstrittenen Modelshow „Germany’s Next Topmodel“, die seit 25. Januar 2006 auf ProSieben gezeigt wird, konnte die Kommission für Jugendmedien­schutz (KJM) keinen Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen erkennen. Im Rahmen der öffentlichen Diskussion über den Model-Wettbewerb im Fernsehen wurde der KJM-Vor­sitzende mehrfach um Stellungnahme gebeten. Deshalb befasste sich die KJM in ihrer jüngsten Sitzung mit dem Format.

    Nach Sichtung der bisherigen Folgen sei aus Jugendschutzsicht keine Beeinträchtigung von Kindern und Jugend­lichen festzustellen, so das Resümee. Die Show thematisiere zwar die stren­gen Anforderungen der Modeindustrie an Models, vermittele jedoch – im Gegen­­satz zu den Schönheits-OP-Shows – nicht die Botschaft, dass sich der Mensch vor allem über sein Äußeres definiere, das beliebig und ohne Risiko durch Operationen verändert werden könne. „’Germany’s Next Topmodel’ zeigt einen Ausschnitt aus der harten Welt des Model-Berufs, dessen Bedingungen sicher generell kritisch diskutiert werden können“, betont KJM-Vorsit­zender Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

    In der Presse war problematisiert worden, dass die Sendung jungen Mädchen ein über­steigertes Schlank­heitsideal vermittele und dazu beitragen könnte, die Magersucht-Gefahr zu steigern. Die KJM ist jedoch der Auffassung, dass problematische Szenen relativiert wurden, indem kritische Kommentare („Du bist zu dick!) ausdrücklich auf die be­ruflichen Anforderungen an ein Laufsteg-Model bezogen wurden. So habe Heidi Klum den Kandi­datinnen zum Beispiel verdeutlicht, dass Hungern kein Weg sei!

    Insofern stelle die Sendung das Abbild einer Berufsrealität dar, die zwar kritisch zu sehen ist, aber deren Darstellung in den Medien nicht als Entwicklungsbeeinträchtigung oder Gefähr­dung von Jugendlichen bewertet werden könne.

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rund­funk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

    Mitglieder der KJM:
    Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene; Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Prof. Wolfgang Thaenert, Frauke Wiegmann

    Stellvertretende Mitglieder:
    Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Jürgen Hilse, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig, Dr. Uwe Hornauer

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle,
    Verena Weigand, Tel.: 089/63808-262 oder e-mail: stabsstelle@kjm-online.de

    Kontakt

    Ist Ihnen bei privaten Rundfunksendern oder im Internet ein für Kinder und Jugendliche problematisches Angebot aufgefallen?

    Haben Sie Fragen zum Jugendmedienschutz?

    Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

    Service

    RSS Feed abonnieren


    Pressemitteilungen

    Veranstaltungen

    Fragen & Antworten

    Institutionen-Wegweiser

    Publikationen
     

         

    Jugendschutzprogramme

    Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.