
KJM hat FSM anerkannt: Modell der regulierten Selbstregulierung kann nun auch für das Internet realisiert werden
10/2005 (28.11.2005)
Mit der endgültigen Anerkennung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kann das Modell der „regulierten Selbstregulierung“ nun auch für das Internet realisiert werden. KJM-Vorsitzender Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring begrüßte, dass mit dem Änderungsbescheid vom 25. Oktober 2005 ein zeitlich langwieriger Prozess abgeschlossen worden sei, in dessen Rahmen die FSM notwendige strukturelle Veränderungen vorgenommen habe. „Die KJM setzt nun auf ein starkes Mitgliederwachstum bei der FSM, damit das im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorgesehene Modell der regulierten Selbstregulierung auch im Bereich der Telemedien effektiv umgesetzt werden kann“, so Ring weiter.
Im Gegensatz zur Selbstkontrolleinrichtung im Rundfunk (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen, FSF), die Programminhalte nach dem JMStV vor der Ausstrahlung überprüfen kann, wird die Selbstkontrolle für Telemedien, also auch für das Internet, erst im Nachhinein tätig. Wenn die KJM bei der Prüfung von Internet-Fällen einen Verstoß gegen Jugendschutz-bestimmungen festgestellt hat und der betroffene Anbieter ein Mitglied der FSM ist, wird der Fall zur Prüfung an die anerkannte Selbstkontrolleinrichtung weitergeleitet. Stellt die FSM ebenfalls einen Verstoß fest, fordert sie ihr Mitglied auf, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Erfolgen diese Änderungen nicht, leitet die FSM ein Verfahren ein. Stellt die FSM im Gegensatz zur KJM jedoch keinen Verstoß fest, muss die Kommission für Jugendmedienschutz prüfen, ob die FSM ihren Beurteilungsspielraum überschritten hat.
Das Jugendschutz-Modell der regulierten Selbstregulierung muss sich jetzt auch für das Internet in der Praxis bewähren. Durch den strukturellen Unterschied zwischen Telemedien und Rundfunk besteht im Internet ein anderes Gefahrenpotenzial als im Rundfunk: Die Inhalte der Telemedien sind flüchtig, so dass eine Überprüfung und Beobachtung sehr viel aufwändiger ist. Insbesondere muss mit der Gefahr gerechnet werden, dass Inhalte auch nach Feststellung eines Verstoßes weiterhin öffentlich zugänglich bleiben.
Eine erste „Bewährungsprobe“ des Modells in der Praxis steht bereits bevor: Die KJM stellte in ihrer jüngsten Sitzung am 22. November 2005 einen Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen durch ein ordentliches FSM-Mitglied fest und leitet den Fall nun an die FSM zur Prüfung weiter.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
Mitglieder der KJM: Vorsitz:
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene, Reinhold Albert, Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann
Stellvertretende Mitglieder: Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Jürgen Hilse, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig, Dr. Uwe Hornauer, Prof. Wolfgang Thaenert
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle,
Verena Weigand, Tel.: 089/63808-262 oder e-mail: stabsstelle@kjm-online.de

