Bereichsmenu:

    Key visual

    KJM prüft drei Folgen von „I want a famous face“ und eine „Big-Brother“-Folge: Jugendschutzverstöße festgestellt

    09/2004 (09.08.2004)


    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat drei Folgen der Reihe „MTV - I want a famous face“ und eine „Big Brother“-Folge (auf RTL2, Premiere und Tele 5) auf Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen geprüft. In allen Fällen, mit Ausnahme der „Big-Brother“-Folge auf Premiere und Tele 5, liegen Verstöße vor, weil die Sendungen geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen. Deshalb werden Beanstandungen und Sendezeitbeschränkungen ausgesprochen, die in den geprüften Fällen allerdings unterschiedlich ausfallen.

    Für Wiederholungen der geprüften Sendungen gilt, dass sie nicht vor 22 Uhr bzw. 23 Uhr ausgestrahlt werden dürfen. Falls gegen die Sendezeit­beschränkung verstoßen wird, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro.

    Die MTV-Folgen vom 4. Juli und vom 18. Juli 2004 erhalten eine Sendezeitbeschränkung auf den Zeitraum von 23.00 bis 6.00 Uhr, weil sie eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Zuschauer unter 18 Jahren darstellen.

    Signifikant ist für beide Folgen die Verknüpfung von gutem Aussehen und Erfolg, die als einziges Motiv für die Schönheitsoperationen dargestellt wird. Die jungen erwachsenen Protagonisten unterziehen sich der Schönheitsoperation vor allem, um ihrem jeweiligen prominenten Idol ähnlich zu sehen. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Risiken eines operativen Eingriffs aus rein ästhetisch-kosmetischen Zwecken findet nicht statt. „Jugendlichen wird vermittelt, dass der eigene Körper keine feste Größe der Identität ist, sondern durch Eingriffe von außen beliebig gestaltet werden kann. So wird die Bewältigung zentraler Entwicklungsaufgaben gefährdet“, begründet der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring die Entscheidung. Auch die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) hatte in einem Brief an den KJM-Vorsitzenden nochmals verdeutlicht, dass sie die Darstellung operativer Eingriffe im Rahmen von Unterhaltungssendungen für nicht akzeptabel hält. Außerdem lehnt der Vorstand der VDÄPC jegliche operative Eingriffe an Kindern und Jugendlichen aus rein ästhetischen Gründen ab.

    Für die MTV-Folge vom 11. Juli hat die KJM eine Sendezeitbeschränkung auf den Zeitraum von 22.00 bis 06.00 Uhr ausgesprochen. Aufgrund der Thematisierung gesundheitlicher Risiken von Schönheitsoperationen ist hier davon auszugehen, dass Jugendliche ab 16 Jahren die Sendung kritisch und selbstreflexiv hinterfragen können. Jüngere Zuschauer können jedoch nach Ansicht der KJM durch die insgesamt verharmlosenden Darstellungen von Schönheitsoperationen durchaus beeinträchtigt werden.

    Mit Blick auf die geprüften MTV-Folgen ergab sich für die KJM noch weiterer Prüfbedarf: MTV hatte die Sendungen vor der Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegt und von der FSF – auf der Grundlage eines Sammelgutachtens – eine Freigabe für das Tagesprogramm erhalten. Im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsver­trages musste die KJM also überprüfen, ob die FSF mit ihrer Entscheidung die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten hat. Dies ist nach Auffassung der KJM der Fall, da die FSF unter anderem versäumt hat, eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern oder Jugendlichen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu prüfen. Die KJM wird in einem Gespräch mit der FSF die Prüfmaßstäbe für Unterhaltungsformate zum Thema Schönheitsoperationen erörtern.

    Bei der „Big Brother“-Folge auf RTL2, in der ein Schönheitschirurg die Hausbewohner zu operativen Eingriffen beraten hatte, stellte die KJM ebenfalls einen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen fest. Die im Vorabendprogramm ausgestrahlte Sendung ist geeignet, Zuschauer unter 16 Jahren in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Bei den 16- bis 18-Jährigen geht die KJM davon aus, dass eine Beeinträchtigung im Sinne einer sozial-ethischen Desorientierung nicht zu erwarten ist, da diese Altersgruppe die Aussagen in den Beratungsgesprächen kritischer einordnen kann.

    Keinen Verstoß stellte die KJM bei der Ausstrahlung von „Big Brother“ auf Tele 5 und Premiere fest: Tele 5 sendete die betroffene Folge erst ab 22.30 Uhr im Rahmen von „Nachtfalke Spezial“. Aufgrund der kritisch-ironischen Kommentierung des Themas durch die Moderatoren kann eine Beeinträchtigung von 16- bis 18-Jährigen ausgeschlossen werden. Auf Premiere wird „Big Brother“ 24 Stunden live mit Vorsperre ausgestrahlt. Für digital verbreitete Programme gelten gemäß § 9 Abs. 2 des JMStV eigene Sendezeitregelungen. Deshalb ist bei der Bewertung aus Sicht des Jugendschutzes nur die Zuschauergruppe der 16- bis 18-Jährigen für die Prüfung relevant. Nach Auffassung der KJM ist die Art der Darstellung auf Premiere nicht geeignet, Jugendliche von 16 bis 18 Jahren in ihrer Ent­wicklung zu beeinträchtigen.

    Prüfmaßstab für alle Entscheidungen der KJM war ihr Grundsatzbeschluss vom 27. Juli, wonach TV-Formate, die das Thema Schönheitsoperationen zu Unterhaltungszwecken anregen, durchführen oder begleiten, grundsätzlich nicht vor 23 Uhr gezeigt werden dürfen. Dieser Beschluss bildet die Grundlage für die Bewertung einzelner Sendungen. Bei Ausstrahlungen vor dieser Zeit riskieren die Sender einen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen, den die KJM im jeweiligen Einzelfall feststellen muss.

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

    Mitglieder der KJM:
    Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene,
    Reinhold Albert, Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

    Stellvertretende Mitglieder:
    Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Prof. Dr. Horst Heidtmann, Jürgen Hilse, Dr. Uwe Hornauer, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig, Prof. Wolfgang Thaenert

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle,
    Verena Weigand, Tel.: 089/63808-262 oder e-mail:
    stabsstelle@kjm-online.de.

    Kontakt

    Ist Ihnen bei privaten Rundfunksendern oder im Internet ein für Kinder und Jugendliche problematisches Angebot aufgefallen?

    Haben Sie Fragen zum Jugendmedienschutz?

    Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

    Service

    RSS Feed abonnieren


    Pressemitteilungen

    Veranstaltungen

    Fragen & Antworten

    Institutionen-Wegweiser

    Publikationen
     

         

    Jugendschutzprogramme

    Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.