Bereichsmenu:

    Key visual

    Schönheitsoperationen als TV-Unterhaltung: KJM-Vorsitzender Ring hält Entwicklung für bedenklich

    07/2004 (19.07.2004)


    Der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring hält den neuen Programmtrend, Schönheitsoperationen zum Thema von TV-Unterhaltungsshows zu machen, aus Jugendschutzsicht für äußerst bedenklich. Beispiele für entsprechende Formate sind „MTV I want a famous face“ (MTV), die geplanten Schönheitsoperationen im „Big Brother“- Haus (RTL 2), die Doku-Soap „Alles ist möglich“ (ab Herbst bei RTL) und die Produktion „The Swan“, die ProSieben in einer deutschen Adaption ab Herbst ausstrahlen will.

    Eine intensive Beobachtung dieser Formate sei notwendig, so Ring, um mögliche Verstöße gegen die Bestimmungen des „Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien“ (JMStV) feststellen zu können. Als Problem dieser Shows sieht Ring die Verharmlosung der Gesundheitsrisiken, die Schönheitsoperationen bergen. „Diese Sendungen richten sich zudem vor allem an Jugendliche, bei denen die Akzeptanz des eigenen Körpers in einer bestimmten Altersphase zur Identitätsfindung gehört. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung kann nicht ausgeschlossen werden, wenn Schönheits-OPs als einzige Lösung zur Steigerung des Selbstwertgefühls dargestellt werden“, betont Ring. Durch die Sendungen könne der Eindruck vermittelt werden, den eigenen Körper ohne Risiko nach Idealvorstellungen verändern zu können, um so beruflichen Erfolg und gesellschaftliche Anerkennung zu erreichen.

    Auch die Aussage, dass körperliche Perfektion problemlos durch operative Eingriffe erreicht werden kann, sei im Hinblick auf die Werteentwicklung von Kindern und Jugendlichen kritisch zu hinterfragen. Eine Schönheits-OP dürfe daher keinesfalls als Spaßfaktor in Unterhaltungssendungen missbraucht werden.

    Die Shows zu Schönheitsoperationen bergen auch im Hinblick auf eine mögliche Verletzung der Menschenwürde ein erhebliches Problempotenzial. So sind Darstellungen unzulässig, die Menschen in Situationen zeigen, in denen sie ihre Handlungen nicht mehr steuern können, und somit gezielt herabwürdigen. „Die Veranstalter haben hier eine hohe Verantwortung, wenn sie die Teilnehmer derartiger Shows präsentieren, während diese weitreichende chirurgische Eingriffe vornehmen lassen und in ihrer Intimsphäre betroffen sind“, so Ring.

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wird sich in ihrer morgigen Sitzung am 20.07.2004 in Wiesbaden mit dem neuen Programmtrend, Schönheitsoperationen zum Thema von Unterhaltungsshows zu machen, befassen.

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

    Mitglieder der KJM:
    Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene,
    Reinhold Albert, Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

    Stellvertretende Mitglieder:
    Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Prof. Dr. Horst Heidtmann, Jürgen Hilse, Dr. Uwe Hornauer, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig, Prof. Wolfgang Thaenert

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle,
    Verena Weigand, Tel.: 089/63808-262 oder e-mail:
    stabsstelle@kjm-online.de.

    Kontakt

    Ist Ihnen bei privaten Rundfunksendern oder im Internet ein für Kinder und Jugendliche problematisches Angebot aufgefallen?

    Haben Sie Fragen zum Jugendmedienschutz?

    Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

    Service

    RSS Feed abonnieren


    Pressemitteilungen

    Veranstaltungen

    Fragen & Antworten

    Institutionen-Wegweiser

    Publikationen
     

         

    Jugendschutzprogramme

    Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.