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    Altersverifikationssystem für Erotic Media und Blue Movie erfüllt gesetzliche Anforderungen an geschlossene Benutzergruppe

    07/2003 (22.12.2003)


    Das Altersverifikationssystem (AV-System) für die Mediendienste Erotic Media und Blue Movie erfüllt laut der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die gesetzlichen Anforde­rungen an Schutz­systeme für geschlosse­ne Benutzergruppen, wenn das vorgelegte Konzept entsprechend umgesetzt wird.  

    Da die Direktorenkonferenz der Landes­medienan­stalten (DLM) Erotic Media und Blue Movie am 17. Dezember als Mediendienste und nicht als Rundfunk eingestuft hat, dürfen die beiden über die Premiere-Plattform verbreiteten Kanäle einfache porno­gra­fische Inhalte anbie­ten, wenn sicher­gestellt ist, dass in einer geschlossenen Benutzergruppe aus­schließlich Er­wach­sene Zu­gang dazu haben. Eck­werte für die Anforderungen an die Schutz­systeme sind nach Beschluss der KJM die Voll­jährigkeitsprüfung durch persönlichen Kontakt sowie die Authenti­fizierung bei jedem Nutzungs­­vorgang. „Da­mit sind für die Verbreitung pornogra­fischer Inhalte sehr hohe Jugend­schutzstandards gesetzt, die in anderen europäischen Ländern nicht in dieser Form existieren“, betont der KJM-Vorsitzen­de Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.      

    Das Altersverifikationssystem für Erotic Media und Blue Movie funktioniert folgendermaßen: Die Identifizierung der Kunden erfolgt über das Postident-Verfahren. Interessenten müssen ihre Volljährigkeit unter Vorlage von Ausweispapieren persönlich nachweisen. Den erwachsenen Kunden wird anschließend eine zusätzliche Smart-Card zugestellt. Pornografische Filme wer­den verschlüsselt übertragen. Ihre Entschlüsselung setzt eine sichere Authentifizierung des Nutzers voraus, die mit Hilfe der persönlichen Smart-Card und der Eingabe des dazu gehörenden Jugendschutz-PIN am Decoder erfolgt.  

    Damit hat die KJM erstmals ein AV-System für Angebote bewertet, die weder über das Internet noch über mobile Übertragungswege verbreitet werden. „Das AV-System für Erotic Media und Blue Movie“, so KJM-Vorsitzender Ring, „erfüllt die verschärften Bedingungen für die neuen Jugend­schutz­stan­dards, während die gleichen Standards für das Internet erst Schritt für Schritt durch­gesetzt werden müssen. Die KJM hat auf diesem Weg aber bereits klare Erfolge erzielt.“    

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rund­funk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedien­anstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.  

    Mitglieder der KJM:
    Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene
    Reinhold Albert, Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann  

    Stellvertretende Mitglieder: Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Prof. Dr. Horst Heidtmann, Bettina Keil, Petra Meier, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig, Joachim Steinmann, Prof. Wolfgang Thaenert    

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel.: 089/63808-262 oder e-mail: verena.weigand@blm.de

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