
Altersverifikationssystem für Erotic Media und Blue Movie erfüllt gesetzliche Anforderungen an geschlossene Benutzergruppe
07/2003 (22.12.2003)
Das Altersverifikationssystem (AV-System) für die Mediendienste Erotic Media und Blue Movie erfüllt laut der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die gesetzlichen Anforderungen an Schutzsysteme für geschlossene Benutzergruppen, wenn das vorgelegte Konzept entsprechend umgesetzt wird.
Da die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) Erotic Media und Blue Movie am 17. Dezember als Mediendienste und nicht als Rundfunk eingestuft hat, dürfen die beiden über die Premiere-Plattform verbreiteten Kanäle einfache pornografische Inhalte anbieten, wenn sichergestellt ist, dass in einer geschlossenen Benutzergruppe ausschließlich Erwachsene Zugang dazu haben. Eckwerte für die Anforderungen an die Schutzsysteme sind nach Beschluss der KJM die Volljährigkeitsprüfung durch persönlichen Kontakt sowie die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang. „Damit sind für die Verbreitung pornografischer Inhalte sehr hohe Jugendschutzstandards gesetzt, die in anderen europäischen Ländern nicht in dieser Form existieren“, betont der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.
Das Altersverifikationssystem für Erotic Media und Blue Movie funktioniert folgendermaßen: Die Identifizierung der Kunden erfolgt über das Postident-Verfahren. Interessenten müssen ihre Volljährigkeit unter Vorlage von Ausweispapieren persönlich nachweisen. Den erwachsenen Kunden wird anschließend eine zusätzliche Smart-Card zugestellt. Pornografische Filme werden verschlüsselt übertragen. Ihre Entschlüsselung setzt eine sichere Authentifizierung des Nutzers voraus, die mit Hilfe der persönlichen Smart-Card und der Eingabe des dazu gehörenden Jugendschutz-PIN am Decoder erfolgt.
Damit hat die KJM erstmals ein AV-System für Angebote bewertet, die weder über das Internet noch über mobile Übertragungswege verbreitet werden. „Das AV-System für Erotic Media und Blue Movie“, so KJM-Vorsitzender Ring, „erfüllt die verschärften Bedingungen für die neuen Jugendschutzstandards, während die gleichen Standards für das Internet erst Schritt für Schritt durchgesetzt werden müssen. Die KJM hat auf diesem Weg aber bereits klare Erfolge erzielt.“
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
Mitglieder der KJM:
Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene
Reinhold Albert, Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann
Stellvertretende Mitglieder: Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Prof. Dr. Horst Heidtmann, Bettina Keil, Petra Meier, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig, Joachim Steinmann, Prof. Wolfgang Thaenert
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel.: 089/63808-262 oder e-mail: verena.weigand@blm.de

