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    KJM bewertet Konzept für geschlossene Benutzergruppe „Adultpark“ positiv

    01/2010 (08.01.2010)


    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat für den „Adultpark“ der Vodafone D2 GmbH ein weiteres Konzept zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe im Internet positiv bewertet.

    Das Konzept des „Adultpark“ baut auf einem im September 2003 von der KJM positiv bewerteten Altersverifikationskonzept der Arcor AG & Co. KG zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Video-on-Demand-Angebote im Internet auf. Mit der zum 19. Dezember 2009 vollzogenen vollständigen Verschmelzung von Arcor auf Vodafone sollen im Internet auch die Video-on-Demand-Angebote beider Unternehmen unter dem Dach von Vodafone zusammengeführt werden.

    Die bereits im Post-Ident-Verfahren als volljährig identifizierten Video-on-Demand-Kunden von Arcor können dann auch auf die Angebote im „Adultpark“ von Vodafone zugreifen, ohne sich nochmals persönlich identifizieren zu müssen. Eine Anmeldung zur geschlossenen Benutzergruppe des „Adultpark“ ist künftig auch für Erwachsene möglich, die weder Arcor-Kunde waren noch über einen Vodafone-Mobilfunkvertrag verfügen. Für diese Nutzer sieht das Konzept ebenfalls eine persönliche Identifizierung über Post-Ident vor. Für die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang des Web-Angebots muss der Nutzer jeweils Benutzername und Passwort sowie zusätzlich einen speziellen, individuellen „ab 18-PIN“ eingeben. Damit soll sichergestellt werden, dass nur identifizierte und altersgeprüfte Personen Zugriff auf die geschlossene Benutzergruppe des „Adultpark“ erhalten.

    Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte in Telemedien unter einer Voraussetzung verbreitet werden: Der Anbieter muss mittels einer geschlossenen Benutzergruppe sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugriff auf diese Inhalte haben. Zu diesem Zweck hat die KJM die persönliche Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersverifikationssysteme (AVS) eingesetzt.

    Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts für die geschlossene Benutzergruppe im „Adultpark“ der Vodafone-Videothek zu dem Ergebnis, dass es bei entsprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen des JMStV erfüllt. Damit gibt es derzeit 25 von der KJM positiv bewertete Konzepte für Altersverifikationssysteme oder für einzelne Module zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen. Hinzu kommen in diesem Kontext auch drei übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AVS als Teilelementen, die die KJM bisher positiv bewertet hat.

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

    Mitglieder der KJM:

    Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; stv. Vorsitz: Manfred Helmes Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Thomas Fuchs, Folker Hönge, Cornelia Holsten, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

    Stellvertretende Mitglieder:

    Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Martin Heine, Michael Hange, Dr. Uwe Hornauer, Sebastian Gutknecht, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Prof. Wolfgang Thaenert

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.

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