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    KJM: „Deutschland sucht den Superstar“ verstößt erneut gegen Jugendschutzbestimmungen

    03/2010 (21.01.2010)


    Die erste „Casting“-Folge der neuen Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ (RTL-Tagesprogramm, 9. Januar 2010) verstößt gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Es liegt eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder unter zwölf Jahren vor. Zu diesem Ergebnis kam die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in ihrer gestrigen Sitzung in München. Neben dem herabwertenden Verhalten der Jury problematisierte die KJM vor allem die redaktionelle Gestaltung durch RTL, die die Kandidaten gezielt lächerlich macht und dem Spott eines Millionenpublikums aussetzt. 

    Besonders deutlich wurde das in dieser Folge in der Szene um einen Kandidaten, der mit einem Fleck auf der Hose gezeigt wurde. RTL erweckte in der Inszenierung den Eindruck, der Kandidat könne seine Körperfunktionen nicht kontrollieren. Dies wurde ausführlich thematisiert, mehrfach gezeigt und mittels verschiedenen Inszenierungstechniken lächerlich gemacht. „Hier werden nicht nur beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten als normale Umgangsformen präsentiert. Hier werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Häme und Herabwürdigung anderer als völlig legitim darstellen. Das wirkt erklärten Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegen und kann eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

    Weiter prüfte die KJM, ob die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums in diesem Fall überschritten hat. Die FSF hatte die Sendung vor der Ausstrahlung für das Nachmittagsprogramm freigegeben. Nach intensiver Diskussion stellte die KJM fest, dass die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten wurden. Die KJM hält es aber für dringend erforderlich, mit den Verantwortlichen der FSF über die Anwendung von Jugendschutzkriterien bei der Bewertung von Fernseh-Formaten zu sprechen. Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring: „Dieser Dialog mit der FSF ist uns sehr wichtig, um das System der regulierten Selbstregulierung weiter zu optimieren.“

    Nachdem die KJM im Jahr 2008 gegen mehrere „Casting“-Folgen der fünften Staffel von DSDS ein Bußgeld von insgesamt 100.000 Euro verhängt hatte, legt RTL die „Casting“-Folgen von DSDS vor Ausstrahlung der FSF vor.


    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

    Mitglieder der KJM:

    Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; stv. Vorsitz: Manfred Helmes,
    Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Thomas Fuchs, Folker Hönge, Cornelia Holsten, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

    Stellvertretende Mitglieder:

    Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Martin Heine, Michael Hange,
    Dr. Uwe Hornauer, Sebastian Gutknecht, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller,
    Prof. Dr. Horst Niesyto, Prof. Wolfgang Thaenert

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.
     

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